Dachsanierung - Kosten absetzbar da Einliegerwohnung im Obergeschoß?
Moin Moin,
wie ihr im Betreff lesen könnt, befindet sich meinem kürzlich erworbenen Altbau eine ca. 60 m² Einliegerwohnung.
Unser Reich das Erdgeschoss wird relativ aufwendig renoviert. In der Einliegerwohnung sind z.Zt. nur kleinere Schönheitsreparaturen geplant, da diese sehr gut zu vermieten ist.
Jetzt zur eigentlichen Frage. Das Dach wird komplett neu gemacht. Es fallen Kosten von rund € 25.000 an. Sind diese Kosten anteilig abzusetzen? Die Kosten können natürlich nicht voll der vermieteten Einliegerwohnung zugerechnet werden, da es sich um eine Aufwertung des gesamten Gebäudes handelt.
Würde mich über Antworten freuen.
Schönen Dank im Voraus!
Gruss Björn
2 Antworten
Anteilige Kosten sind absetzbar, aber es kann Dir auch passieren , dass diese Kosten Dir auf die Anschaffungskosten angerechnet werden und so über 50 Jahre abgeschrieben werden müssen. Dazu müßte man wissen, welcher Anschaffungswert für die Einliegerwohnung festgesetzt wurde und die Relation dieser zu den anteiligen Renovierungskosten.
Du kommst hier in verschiedene steuerliche Teilbereiche:
Aufteilung der Anschaffungskosten in einen Grundwertanteil und Gebäudewertanteil (z. B. Grundwert gemäß Bodenrichtwertkarte)
Aufteilung der Anschaffungskosten für den Gebäudewertanteil für die DG- und EG-Wohnung (z. B. nach Wohnfläche).
Thema der anschaffungsnahen Erhaltungskosten (siehe hierzu http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12244.xhtml?currentModule=home); Aufpassen wegen der 15 %-Grenze!
Für Deinen selbstbewohnten Teil kannst Du haushaltsnahe Handwerkerleistungen absetzen und hierbei u. a. den Anteil aus der spezifizierten Dachdeckerrechnung ermitteln ("Alles, aber ohne Material!"). Die Rechnung muss entsprechend aussagekräftig sein.
Natürlich kannst Du beim ersten Mal der Steuererklärung einen Steuerberater fragen, aber dieser sollte eigentlich schon vor dem Abschluss des Notarvertrages eingeschaltet worden sein. Es ist auch jetzt noch nicht zu spät für dessen Input.