Vermietung an Ehegatten im selben Haus möglich?

3 Antworten

Es geht um den Werbungskostenabzug. Was anders sollte sollte Anlaß für eine solche Idee sein? Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ist da das Stichwort. Da ich unterstelle, daß Du der deutschen Schriftsprache mächtig bist und Google nicht für den Nachfolger des Nogger hältst, kannst Du Dich über die Rechtsfolgen selber informieren.


EnnoWarMal  03.01.2018, 18:57

"Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten"

Das war mir auch sofort klar. § 42 AO.

Man könnte sich ja sonst im Ring gegenseitig (gleichwertige) Wohnungen vermieten, aber das Thema ist schon lange kassiert.

Warum sollte er die Wohnung nicht an seine Ehefrau vermieten können?

Es stellt sich dann ggf. für das Finanzamt die Frage, ob die Eheleute getrennt leben und somit zwingen die Einzelveranlagung haben.

Das es sich um ein Zweifamiliehaus handelt, also zwei getrennte Wohnungen vorliegen, weiß das Finanzamt aus der Einheitswertakte.


EnnoWarMal  03.01.2018, 17:16

"Das es sich um ein Zweifamiliehaus handelt, also zwei getrennte Wohnungen vorliegen, weiß das Finanzamt aus der Einheitswertakte."

Nicht zwingend. Der grundbuchliche Tatbestand, der im Einheitswert widergespiegelt wird, muss nicht auch unbedingt andere Rechtsgebiete berühren.

Ich habe 1996 zwei Wohnungen zusammengelegt zu einer und dort mit meiner damaligen Frau gewohnt und es ist heute immer noch eine Wohnung, aber in den Einheitsakten sind es zwei.

Ich frag mich allerdings, wozu diese Vermieterei hier gut sein soll.

Sicher kann man an die vermieten. Wozu soll die Vermietung dienen? Und wie soll es dann weitergehen, z. B. in der Steuererklärung des Herrn bzw. der Frau Meyer?

Gucke Dir - nur mal vorsorglich - § 21 EStG (insb. auch Absatz 2) an.