Mitvermietete Küche beschädigt.... Welche Versicherung zahlt?
Hallo, meine Schwiegereltern haben im vermieteten Eigentum die Terrassenfugen ausgebessert jetzt vor dem Winter. Beim Wasser holen an der Küchenspüle (Küche hat Ausgang zur Terrasse) wurde der Eimer kurz abgestellt der leider etwas verschmiert war und das Fugenmittel hat sich ins die Arbeitsplatte eingeätzt/verfärbt. Wer bezahlt den Schaden/Ersatz der Arbeitsplatte? Kann das über die Wohngebäudeversicherung geltend gemacht werden oder evtl. über die Privathaftpflicht des Eigentümers? Oder hat der Eigentümer hier Pech weil er die Instandsetzung selbst und nicht von einem Handwerker machen ließ? Als Info die Küche gehört dem Eigentümer und ist mitvermietet! Wäre es ein Unterschied wenn der Mieter die Küche angeschafft hätte? Ich weiß das sind viele Infos aber vielleicht kann jemand helfen. Danke!
4 Antworten
Wer Schäden an seinem Eigentum verursacht, muß ganz alleine dafür aufkommen. Wie könnte denn eine Privathaftpflicht da einspringen? "Haftpflicht" sagt doch schon überdeutlich, dass man jemand anderem einen Schaden verursacht haben muß. Sich selber ggü kann man nicht haften. Und welche der Sparten der Wohngebäudeversicherung hier einschlägig sein sollte (Feuerschaden/Wasserschaden etc) weiß ich nun wirklich nicht. Man sollte sich als Eigentümer besser mal informieren über die Versicherungen die man hat.
Wenn ein Mieter einen solchen Schaden an der Mietsache verursacht, sieht die Situation schon anders aus. Der Mieter haftet dem Eigentümer ggü und da könnte er von seiner Privathaftpflicht entlastet werden. Allerdings muß die Privathaftpflicht auch für Mietsachschäden aufkommen, was nicht unbedingt selbverständlich ist. Eine Fußangel ist insofern, dass Versicherungen allgemein nicht haften brauchen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Letzteres aber, grobe Fahrlässigkeit, könnte als Einwand hier erwogen werden.
Hallo, Du wolltest weitere Meinungen ? Hier ein ähnliches Beispiel : http://www.welt.de/welt_print/article3183782/Reparaturen-am-Haus-zahlt-grundsaetzlich-der-Vermieter.html " Wer mutwillig oder fahrlässig etwas zerstört, der muss es auch selbst bezahlen. "Wenn der Mieter also den mitvermieteten Kühlschrank beschädigt - durch unsachgemäße Handhabung wird beispielsweise die Klappe des Eiswürfelfaches abgerissen -, so muss der Mieter diesen Schaden auch ersetzen", sagt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz (Hannover)."
In dieser Situation müssen deiner Schwiegereltern selber für den Schaden an der Arbeitsplatte in der Küche aufkommen, denn der Schaden ist selbst verursacht.
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Vielleicht kann noch jemand eine Einschätzung abgeben wenn die Küche dem Mieter selbst gehören würde. Nochmal viel Dank an Alle