Untervermietung von Ladenfläche

1 Antwort

Wie hast Du es geschafft Deinen Betrieb von der Umsatzsteuer befreien zun lassen. Ich kenne eine solche Vorschrift nciht.

Oder bist Du zur Zeit Kleinunternehmer, bei dem die Umsatzsteuer nicht erhoben wird? Da stellt sich dann die Frage, ob das sinnvoll ist, weil zumindest Deine Vermietungseinnahmen ja wohl von Unternehmern stammen.

Für die Verbuchung stellt sich die Frage, ist Dein Unternehmensgegenstand die Vermietung von Ausstellungs- und Werbeflächen? Dann wären es für Dich Umsatzerlöse in Kontenklasse 8.

Wenn Du in dem Laden Deinen eigenen Betrieb betreibst udn nur die Flächen, die Du nciht selbst benötigst an andere Vermietest, dann wären es sonstige betriebliche Erträge Konten 2700 ff.

Beachte, gewerbliche Vermietung unterliegt der Umsatzsteuer, also musst Du diese Einnahmen bei Prüfung der 17.500,- Eurogrenze für Umsätze mitzählen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Ökonomie

EnnoBecker  12.01.2015, 10:38
Ich kenne eine solche Vorschrift nciht.

Zum Beispiel § 4 Nr. 19 Bu a) UStG?

wfwbinder  12.01.2015, 11:26
@EnnoBecker

Meinst Du, ich bekomme jetzt die Befreiung, weil ich das nicht gesehen habe?

Dickes DH.