Ab wann AfA (Steuersparimmobilie) - wann beginnen die Abschreibungen?

Hallo an alle, ich war bis jetzt stiller Mitleser und nun bin ich neu hier im Forum, weil ich eine spezielle Frage habe.

Ich erwarb im Mai 2015 eine Wohnung, die in einem 1910 errichteten Baudenkmal-Gebäude liegt und vom gleichen Bauträger vor dem Mieterbezug saniert werden soll. Erstbezug und Übergang von Nutzen und Lasten wird im Juni 2017 sein.

Die Abschreibung teilt sich nun auf zwei Teile auf, in den bereits bei Kauf bestehenden Bestandsteil (minus Kosten für das Grundstück), der mit 2,5% auf 40 Jahre abgeschrieben werden kann und in den durch Sanierung neu errichteten Teil, welcher mit einem erhöhten Prozentsatz auf insgesamt 12 Jahre abgeschrieben werden kann (8x9% und 4x7%).

Zu meiner Frage: Ab wann starten die beiden Abschreibungen im einzelnen?

Nach meinem Verständnis und der Meinung meines Steuerberaters müsste ich die 2,5% bereits in meiner Steuererklärung 2016 eingeben können (Kaufdatum im Mai 2015) und die ersten 9% in meiner Steuererklärung 2018 (Fertigstellung 2017 und Übergang von Nutzen und Lasten 2017). Doch mein Finanzamt lehnte die 2,5% nun ab und ist der Meinung, dass ich sie auch erst 2018 eingeben kann.

Ich wende mich nun an euch, da ich gerne mehrere Meinungen dazu hören möchte und gerne auch die rechtliche Bestimmungen kennen lernen will. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn jemand eine Aussage dazu treffen kann, ob das Finanzamt hier Entscheidungsspielraum hat, oder ob der Anfang der Abschreibung gesetzlich (wo im EStG?) geregelt ist.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzamt, Immobilien, Immobilienkauf, Rechte, Steuern, Abschreibung, EStg
Steuererklärung - Anlage V: vorweggenommene Werbungskosten bei selbst gebauter Immobilie zur Vermietung - welche sind das?

Hallo,

folgende Situation:

Es wurde eine Doppelhaushälfte zur Vermietung gebaut. Folgender Ablauf:

Ende 2013: Grundstückskauf für ein Doppelhaus gemeinsam mit einem Bruder; Zahlung Grundstückspreis in 2013 - Eintragung ins Grundbuch und Zahlung Grunderwerbsteuer Anfang 2014. Zudem erfolgte die Bestellung von Grundschulden in 2014.

Baubeginn Ende 2013 in überwiegender Eigenleistung bis Frühjahr 2015. In dieser Zeit entstanden Kosten für Bauzeichner, Statiker, wenige Handwerker, in erster Linie aber für Baustoffe. Ansonsten entstanden Kosten für Baustrom sowie Fahrtkosten des Bauherrn zur Baustelle. Zudem entstanden Zinskosten für das in Anspruch genommene Darlehen.

Ende 2014 erfolgt nach Rohbaufertigstellung eine Realteilung in 2 Doppelhaushälften mit entsprechenden Kosten für Notar und Grundbuchamt. Zudem Vermessungkosten für Einmessung mit Teilung. Eine DHH gehört nun meinem Bruder, die andere mir. Ab Herbst 2014 wurde die Immobilie beheizt; folglich entstanden in der Ausbauphase Energiekosten bis Frühjahr 2015.

Ab Frühjahr 2015 ist das Objekt vermietet.

Problemstellung:

Die Steuererklärung für 2014 soll gefertigt werden und ich stelle mir die Frage, welche der Kosten bereits in 2014 als vorweggenommene Werbungskosten gelten und welche als Herstellungskosten (ab 2015) gelten?

Danke.

Immobilien, Abschreibung

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