Haus vermieten - wer steht als Vermieter im Mietvertrag?

4 Antworten

Du bist alleinige Hauseigentümerin gemäß Grundbuch - ergo gehört nur Dein Namen in den Vertrag.

Warum möchtest Du Dich bei solch klaren Eigentumsverhältnissen in irgendeiner Form von Deinem Ex-Gatten abhängig machen?


jgobond682  26.07.2020, 15:25
Warum möchtest Du Dich bei solch klaren Eigentumsverhältnissen in irgendeiner Form von Deinem Ex-Gatten abhängig machen?

Scheint nicht so eindeutig geklärt zu sein wie eingangs suggeriert.

Wenn sie ihn namentlich in den Vertrag mit aufnimmt, entsteht eine Geschäftsverbindung, die ich mit einem Ex Partner, mit dem man eigentlich nichts mehr zu tun haben möchte, nicht haben wollte. Schließlich kann er den Mietern gegenüber als Vermieter auftreten.

Ich würde da klare Verhältnisse bevorzugen.

Mariella66 
Beitragsersteller
 25.07.2020, 22:56

weil er auch finanziellen Anspruch hat

Maerz2019  25.07.2020, 22:57
@Mariella66

Genannt: Zugewinn. Du bist sehr sehr spärlich in Deinen Aussagen. Fast so, als willst Du uns hinters Licht führen. Finde ich unfair!

Frag doch einfach den Scheidungsanwalt. Den kann man anrufen: ab Montag wieder. Der kostet Dich aber was, tja.

Vermieter müssen eine Steuererklärung mit einer GuV-Rechnung abgeben. Der ganze Aufwand für das Finanzamt - für den Abschluss von Versicherungen - für eine Kautionskonto - als Ansprechpartner für den Mieter - eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung - das sind so im Groben die Aufgaben - ach ja und die gemeinsame Haftung in Richtung Handwerkerleistungen - wenn alles schief geht: gemeinsam Räumungsklage einreichen und so.

Ziemlich komische Konstruktion: erst in Scheidung leben und dann als gemeinsame Vermieter auftreten. Ob das gut gehen wird?? Wichtig wäre: das Mieter nicht zwischen unklaren Verantwortlichkeiten / Ansichten und Steiteren zwischen den Vermietern aufgerieben wird. Das wäre sehr unschön. Auch unschön ist: wenn zwei Vermieter im Mietvertrag stehen, aber einer mehr Geisterbahn fährt, als sich als aktiver Ansprechpartner bemerbar zu machen. Viele Mieter leidern unter Zombie-Vermietern, kann man ja von Vorneherein umgehen.


Mariella66 
Beitragsersteller
 25.07.2020, 22:54

Das weiß ich selbst, das beantwortet aber nicht meine Frage :-(

Maerz2019  25.07.2020, 22:56
@Mariella66

Stelle einfach die Fragen konkreter. Welche finanziellen Vorteile erhofft sich wer von beiden bei der Konstruktion? Wir raten hier nicht mit, wir antworten aber gerne auf konkrete Fragen mit entsprechenden Hintergrundinfos.

Du schreibst von "unser Haus". Ein Hinweis darauf, dass das Grundbuch die Eigentumsverhältnisse nicht wiedergibt.

Warum ist es trotz anders lautendem Grundbuch auch das Haus deines Mannes. Habt ihr per Scheidungsvereinbarung Kosten und Nutzen des Hauses gemeinsam? Es wäre eine sehr, sehr schlechte Vereinbarung aber es sind Fälle, in denen es nicht anders geht.

Wenn es steuerlich (!) wirklich "euer" Haus ist, wenn ihr also das Haus gemeinschaftlich habt und Kosten und Nutzen auf euch aufgeteilt werden, solltet ihr auch gegenüber dem Mieter als Gemeinschaft auftreten und beide Vermieter sein.

Sonst, wenn also dein Mann Geld von dir bekommt, wenn das Haus vermietet ist oder es irgendeine andere Regelung gibt, bist du alleinige Vermieterin. Auch wenn er dir hilft und auch wenn er als Ansprechpartner für die Mieter wesentlich besser geeignet ist.

Der Besitzer ist der Vermieter. Dein Ex kann ja als Hausverwalter für den Mieter auftreten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung