22.000€ im Jahr der Betriebsgründung als Kleinunternehmer Maßgeblich?
Hallo, ich wollte wissen, ob die 22.000€ im ersten Jahr der Betriebsgründung (Gewerbe zum 01.01.2021 angemeldet) als Kleinunternehmer fest sind, also, dass ich diese im ersten Jahr aufjedenfall nicht überschreiten darf? Ist dem so, oder wäre das nicht schlimm wenn ich in diesem Jahr z.B. auf 30.000€ Umsatz oder sogar über 50.000€ Euro Umsatz komme? Was wären sonst mögliche Folgen, wenn ich diese im ersten Jahr überschreite?
2 Antworten
Du darfst natürlich mehr als 22.000 € Umsatz machen.
Wenn Du die 22.000 € Umsatz in 2021 überschreitet, bist Du ab 2022 kein Kleinunternehmer mehr, ohne wenn und aber.
Lies § 19 UStG:
"wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. "
Du bist Kleinunternehmer, wenn BEIDE Bedingungen erfüllt sind. Ist EINE nicht erfüllt - wenn Du also im Vorjahr (= 2021) mehr als 22.000 € Umsatz erzielt hast - bist Du kein Kleinunternehmer mehr. Es gibt keine Ausnahmen.
Wenn du im ersten Jahr über 22.000 € kommst, bist du im nächsten Jahr zwingend in der Regelbesteuerung.
Das Wort "voraussichtlich" sollte ebenfalls fett dargestellt sein. Das ist das wichtigste Wort in dem Satz.
Außerdem gibt es noch eine dritte Bedingung. Man muss nämlich ein im Inland ansässiger Unternehmer sein. Die Nichtbeachtung hat einem meiner Kollegen schon heftigen Schriftwechsel mit seinem Haftpflichtversicherer eingebracht.
Ja, auch dann.
Auch nicht, wenn ich aber dennoch unter den 50.000€ Umsatz bleibe?