Angenommen, ich (in Deutschland komplett steuerpflichtig) bin Gesellschafterin einer Immobiliengesellschaft in Italien, einer Società a responsabilità limitata, S.r.l.. (italienische GmbH), die Einnahmen durch Vermietung und An-/Verkauf von Wohnungen generiert. Ich bin selbst nicht im Unternehmen tätig.

Wenn es zu einer Gewinn-Ausschüttung kommt, unterliegen meine Erträge in Deutschland der Kapitalertragssteuer, nicht der Einkommensteuer, richtig?