Eltern finanzieren die Hälfte der Eigentumswohnung?
Hallo,
folgende Ausgangslage:
Es wird eine Eigentumswohnung angekauft; die Hälfte davon wird von den Eltern finanziert (Wertanlage) die Hälfte vom Sohn. Sollte die Wohnung je verkauft werden wird der Erlös im gleichen Verhältnis aufgeteilt.
Wie kann man das am besten regeln? Wer soll im Grundbuch eingetragen werden, was kann/soll man in einem Vertrag vereinbaren.
Danke
Danke für den Hinweis - ich habe nicht angegeben dass der Sohn die Wohnung bewohnen wird.
Diese Konstellation ist einerseits für die Eltern als Wertanlage gedacht, andererseits um den Sohn relativ günstiges Wohnen zu ermöglichen, da seine eigenen Rückzahlungen dadurch gering sind.
Es gehen keine laufenden Rückzahlungen an die Eltern; erst bei einem eventuellen Verkauf wird der Erlös aufgeteilt.
3 Antworten
Gemeinsamer Kauf: Sohn 50%, Mutter 25%, Vater 25% (oder halt gemeinsam 50% - Notar fragen). Und so wird es auch im Grundbuch eingetragen.
Weitere Vereinbarungen sind nicht notwendig - es sei denn es soll ein Wohnrecht für jemanden vereinbart werden dann muss das wieder im Grundbuch eingetragen werden - ist aber schlecht für die Beleihung.
Steuerlich: Bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Kauf kann eine Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen sofern das Objekt nicht eigengenutzt wurde.
Sollte also die Absicht der vorzeitigen Veräußerung im Raum stehen dann wäre ein vorheriger Besuch beim Steuerberater sinnvoll und evtl. die Möglichkeit das der Sohn die Immobilie alleine kauft.
Dann wird es aber mit dem Kauf komplexer weil zwei unterschiedliche Wünsche (Sicherheit der Eltern die dort nicht wohnen und steuerliche Vorteile) aufeinander prallen. Natürlich könnten die Eltern dem Sohn ein Darlehen geben und einen separaten Vertrag über den Gewinnausgleich bei Verkauf machen allerdings würde das Finanzamt sicherlich bei Kenntnis eine Steuerumgehung vermuten - ich rate von solchen Konstruktionen ab.
Mit den wenigen Angaben schwer zu sagen.
Wird der Sohn die Wohnung bewohnen, oder soll sie vermietet werden?
Wäre sie selbst bewohnt, wäre der Verkauf auf jeden Fall steuerfrei. Dann sollte der Sohn kaufen und von den Eltern das Geld als Darlehen bekommen.
Sollte sie vermietet werden, sollten sowohl der Sohn, wie die Eltern Eigentümer werden.
Das war jetzt nur grob.
Für eine Steuertaktik sollte ein Steuerberater aufgesucht werden.
Dann ist es eindeutig. Wenn der Sohn selbst bewohnt und vor dem Verkauf nicht noch vermietet, ist der Verkauf auf jeden Fall steuerfrei.
Damit ist klar, die Eltern geben Darlehen an den Sohn. Allerdings wäre bei einem zinslosen Darlehen die Höhe der jährlichen Zinsen eine Schenkung. Das Finanzamt setzt da 4 % an. Also bei 100.000,- 4.000,- Euro. ist aber egal, weil der Freibetrag 400.000,- in 10 Jahren pro Elternteil ist.
die Hälfte davon wird von den Eltern finanziert (Wertanlage) die Hälfte vom Sohn.
Finanzierung....
Dann muss erst einmal geklärt werden wie die Eintragungen hinsichtlich des Grundbuches 1. bzw. 2. Rang im Grundbuch stehen.
Dann an 3. bzw. 4. Stelle stehen letztendlich FS und Eltern als Eigentümer im Grundbuch.
Dann käme bei einem u.U. beabsichtigten Verkauf die Frage des Zeitpunktes und evtl. anfallernder Steuern auf .... wurde die Wohnung selbst bewohnt oder war die Wohnug vermietet und es soll vor Ablauf "der " 10-Jahresfrist verkauft werden.
Sprich all Deine Fragen solltest Du beim Notar und nach Beratung bei einem Steuerberater klären / stellen.
danke, ich habe meine Frage noch ergänzt