Grunderwerbssteuer oder Schenkung?
Guten Tag liebe community,
Mein Bruder und ich haben vor 2 Jahren ein Grundstück zusammen gekauft. Nun hat er aber sein Glück in der Schweiz gefunden und möchte dort bleiben.
Das Grundstück hier in Deutschland kauften wir je ½ . Nun soll ich die Hälfte übernehmen. Der Grundstückswert beträgt ziemlich genau 45.000 Euro und es liegt in Badenwürttemberg.
Die Fräge wäre: was ist die Schlauste Option? Bei einer reinen Schenkung fällt eine Schenkungssteuer an und beim Verkauf meines Bruders an mich eine Grunderwerbssteuer . Darf mir mein Bruder seine Hälfte auch unter den Verkaufswert der Gemeinde verkaufen? Hintergrund ist, dass er mir sowieso noch 10 000 Schuldet und wir das verrechnen wollten.
Ich bedanke mich im vorraus für jede hilfreiche Antwort und hoffe es ist alles verständlich.
2 Antworten
Ich sehe es wie @Alarm67.
Wenn Du schenkst ist die Rechnung 22.500,- Anteil Grundstück, 20.000,- Freibetrag, 2.500,- Euro bleiben zum versteuern, 15 % sind 375,- Euro.
Einkauf würde 1.125,- Euro Grunderwerbsteuer kosten.
Im Sachverhalt stand:
Der Grundstückswert beträgt ziemlich genau 45.000 Euro
Auf der Basis haben @Alarm67 und ich überlegt und gerechnet.
Nun präsentierst Du einen neuen Sachverhalt.
Wie hoch ist denn nun der Wert?
Bodenrichtwerte kann man bei der Gemeinde einsehen. Die Liste ist öffentlich. In Berlin geht das sogar per Internet.
Danke, dass es diesen Begriff überhaupt gibt, wusste ich nicht. Ich habe bei der Gemeinde angerufen, der Bodenrichtwert beträgt mittlerweile 74 Euro pro m² . 652 x74 = 48.248 , das ist der aktuelle Wert.
Na ja, 20.000 Euro darf Dir Dein Bruder schenkungssteuerfrei schenken.
Dann hat halt die Hälfte einen Wert von 20.000 Euro.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendjemand die Differenz von 2.500 Euro anprangert!
"für Schenkungen unter Geschwistern steht ein Freibetrag von 20.000 Euro zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass dieser Freibetrag nur einmalig innerhalb von 10 Jahren gilt. Das heißt, sämtliche Schenkungen der letzten 10 Jahre wären bei der Prüfung eines möglichen Überschreitens des Freibetrages zu berücksichtigen."
Aber die Grundstückspreise sind inzwischen gestiegen in der Gemeinde, wird das Finanzamt das nicht neu Bewerten?