Schönen Guten Tag,

Meine Eltern wollen mir ihre Immobilie schenken unter der Voraussetzung einer Ausgleichszahlung von mir an meinen Bruder. Ich werde danach in dem Haus wohnen. Es wird also keine Schenkungssteuer anfallen. Auch die Ausgleichszahlung an meinen Bruder liegt unter dem Steuerfreibetrag. Hier sind meine Eltern, ich und meine Bruder mit den Modalitäten einverstanden, es gibt also keine Streitfrage um den tatsächlichen Wert der Immobilie.

Die Notarkosten für solch eine Schenkung und einen Vertrag über die Ausgleichszahlung basieren auch auf dem Wert der Immobilie. Dieser Wert erfordert jedoch kein Gutachten. Und das verwirrt mich: Da ich den Immobilienwert selber angebe, würde ich dies nun sehr gering halten, um die Notarkosten gering zu halten. Wie sind hier die Regelungen? Nehmen wir an, das Haus ist 1.000.000 Wert. Wenn ich nun einen Wert von 500.000 beim Notar angebe: Wo ist das Problem? Schenkungssteuer wird eh nicht anfallen, nur die Notarkosten werden zu gering sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach funktioniert. Daher würde ich mich sehr über etwas Hilfe freuen :)

Danke & LG,

Andy