Als Übungsleiter Rechnung schreiben?
Hallo zusammen,
ich befinde mich in Elternzeit und konnte bei meinem AG nicht in Teilzeit arbeiten, bin deshalb arbeitslos. Damit ich mit meinen Klienten in den kommenden 2 Jahren den Kontakt halten kann, bin ich als Übungsleiterin weiterhin mit ca. 3 - 5 Stunden im Monat für meinen Arbeitgeber tätig.
Meine Chefin hat mir nun die Übungsleitervereinbarung zugesendet und bittet mich, für die geleisteten Stunden Rechnungen zu schreiben.
Ich bin jetzt irritiert. Muss ich ein Gewerbe anmelden, für diese nicht Steuerpflichtige und Umsatzsteuerbefreite Tätigkeit? Das musste ich bei früheren Übungsleitertätigkeiten nie (anderer AG). Damals musste ich auch keine Rechnung schreiben.
Auf der Rechnung müsste ja auch eine Steuernummer angegeben werden, ginge das mit meiner jetzigen oder müsste ich eine andere Steuernummer beantragen.
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar!
Viele Grüße
candara
2 Antworten
Du hast ein Missverständnis über Deinen Status bzw. wirfst hier einiges durcheinander.
Der Reihe nach:
Gewerbe
Unterrichtende Tätigkeiten sind nicht gewerblich, also ist dafür auch kein Gewerbe anzumelden.
Stattdessen sind solche Tätigkeiten freiberuflich. Du bist also selbständig und die Aufnahme der Tätigkeit muss dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Umsatzsteuer
Die Tätigkeit ist nicht umsatzsteuerbefreit, weil du eine natürliche Person bist und keine Körperschaft (§ 4 Nr. 21, 22 UStG).
Allenfalls kann hier von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden. Das ist, weil du aber für einen Unternehmer tätig bist, unvorteilhaft.
Einkommensteuer
Ob die Übungsleiterpauschale greift, kann hier nicht beurteilt werden, wird aber unterstellt. In diesem Rahmen wäre die Tätigkeit in der Tat von der Steuer ausgeschlossen.
Sozialversicherung
Da du nur für einen Auftraggeber tätig bist, ist hier die Scheinselbständigkeit zu prüfen. Es spricht viel für eine Scheinselbständigkeit, so dass du im sozialversicherungsrechtlichen Sinn Arbeitnehmerin bist. Das ist insbesondere für deinen Auftraggeber ein Risiko.
Du hast ein Mißverständnis über Deinen Status.
Früher warst Du Arbeitnehmerin, nun bist Du selbständig.
Du hast keinen Arbeitgeber, sondern einen Auftraggeber. Der möchte eine Rechnung, als Beleg für seine Buchhaltung.
Außerdem, warum denkst Du, dass die Tätigkeit steuerfrei ist?
Es mag ja sein, dass Dein Gewinn, so gering sein wird, dass keine Steuer anfällt, aber "steuerfrei" ist es mit Sicherheit nicht.
Um das beurteilen zu können, müssten wir aber wissen, wovon Du lebst. Du sagst, dass Du zur Zeit arbeitslos bist. ALG I, ALG II, verheiratet, oder leben von Ersparnissen?
Ob nun Honorarvereinbarung, oder eine Rechnung schreiben ist ja nur 5 Minuten unterschied für das Schreiben.
Ja die Übungsleiter pauschale ist 3.000,- Euro im Jahr, aber die Vergütung ist eben nicht steuerfrei, sondern nur die ersten 3.000,- Euro Gewinn aus der Tätigkeit sind steuerfrei. Nirgends in Deiner Frage steht, dass es sich um nicht mehr als 3.000,- Euro pro Jahr handelt.
Ausserdem ist natürlich auch die Antwort von @onnEVier245 zu berücksichtigen, dass es als Scheinselbständigkeit gesehen werden kann.
Hier habe ich eine etwas andere Sicht, die ich aber in eine eigene Antwort gieße.
Derzeit bekomme ich ALG 1. Ich lese immer wieder, dass die Übungsleiterpauschale Steuerfrei ist bist zu 3000€ im Jahr. Ich weiß, dass ich mit ALG 1 nur 200€ dazuverdienen darf als Übungsleiter.
Die anderen Dozenten die wir unter Auftrag nehmen, schreiben als Übungsleiter auch keine Rechnung, hier gibt es eine Honorarvereinvarung.