Als Übungsleiter Rechnung schreiben?

2 Antworten

Du hast ein Missverständnis über Deinen Status bzw. wirfst hier einiges durcheinander.

Der Reihe nach:

Gewerbe

Unterrichtende Tätigkeiten sind nicht gewerblich, also ist dafür auch kein Gewerbe anzumelden.

Stattdessen sind solche Tätigkeiten freiberuflich. Du bist also selbständig und die Aufnahme der Tätigkeit muss dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Umsatzsteuer

Die Tätigkeit ist nicht umsatzsteuerbefreit, weil du eine natürliche Person bist und keine Körperschaft (§ 4 Nr. 21, 22 UStG).

Allenfalls kann hier von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden. Das ist, weil du aber für einen Unternehmer tätig bist, unvorteilhaft.

Einkommensteuer

Ob die Übungsleiterpauschale greift, kann hier nicht beurteilt werden, wird aber unterstellt. In diesem Rahmen wäre die Tätigkeit in der Tat von der Steuer ausgeschlossen.

Sozialversicherung

Da du nur für einen Auftraggeber tätig bist, ist hier die Scheinselbständigkeit zu prüfen. Es spricht viel für eine Scheinselbständigkeit, so dass du im sozialversicherungsrechtlichen Sinn Arbeitnehmerin bist. Das ist insbesondere für deinen Auftraggeber ein Risiko.


wfwbinder  15.09.2021, 09:01

Viel ausführlicher. Sehr gut. DH

Du hast ein Mißverständnis über Deinen Status.

Früher warst Du Arbeitnehmerin, nun bist Du selbständig.

Du hast keinen Arbeitgeber, sondern einen Auftraggeber. Der möchte eine Rechnung, als Beleg für seine Buchhaltung.

Außerdem, warum denkst Du, dass die Tätigkeit steuerfrei ist?

Es mag ja sein, dass Dein Gewinn, so gering sein wird, dass keine Steuer anfällt, aber "steuerfrei" ist es mit Sicherheit nicht.

Um das beurteilen zu können, müssten wir aber wissen, wovon Du lebst. Du sagst, dass Du zur Zeit arbeitslos bist. ALG I, ALG II, verheiratet, oder leben von Ersparnissen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

candara 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 09:13

Derzeit bekomme ich ALG 1. Ich lese immer wieder, dass die Übungsleiterpauschale Steuerfrei ist bist zu 3000€ im Jahr. Ich weiß, dass ich mit ALG 1 nur 200€ dazuverdienen darf als Übungsleiter.

Die anderen Dozenten die wir unter Auftrag nehmen, schreiben als Übungsleiter auch keine Rechnung, hier gibt es eine Honorarvereinvarung.

wfwbinder  15.09.2021, 09:21
@candara

Ob nun Honorarvereinbarung, oder eine Rechnung schreiben ist ja nur 5 Minuten unterschied für das Schreiben.

Ja die Übungsleiter pauschale ist 3.000,- Euro im Jahr, aber die Vergütung ist eben nicht steuerfrei, sondern nur die ersten 3.000,- Euro Gewinn aus der Tätigkeit sind steuerfrei. Nirgends in Deiner Frage steht, dass es sich um nicht mehr als 3.000,- Euro pro Jahr handelt.

Ausserdem ist natürlich auch die Antwort von @onnEVier245 zu berücksichtigen, dass es als Scheinselbständigkeit gesehen werden kann.

onnEVier245  15.09.2021, 08:35

Hier habe ich eine etwas andere Sicht, die ich aber in eine eigene Antwort gieße.