Honorarvertrag Freiberufler Steuer?
Hallo, ich bin Musiker, arbeite bei der Musikschule als Honorarvertrag und bin verheiratet. Ich war vor paar Tagen bei der Steuerberaterin. Ich verdiene in der Musikschule weniger als 400Euro im Monat und sie sagte trotzdem ich muss Steuer zahlen, weil es nicht weder Geringfügiger Tätigkeit noch Minijob geht, sondern ´Freiberufliche Tätigkeit´. Ich habe vor allem im Google gelesen, dass es doch Steuergrundfreibetrag für Freiberufler gibt.
https://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuern-fuer-freiberufler.html
Alle Einkünfte über dem Steuergrundfreibetrag in Höhe von 9.000 (Grundfreibetrag für ledige im Jahr 20108) unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Eine Steuererklärung muss jedoch jeder Freiberufler abgeben - auch wenn sein Gewinn unter dem Freibetrag bleibt.
Mein Mann arbeitet normal bei Firma und verdient monatlich ca. 3,500Euro Brutto und dafür zahlt er immer Steuer. und Es ist Steuerklasse 3.
Ich bin Steuerklasse 5. Soll ich auch für meine Arbeit an der Musikschule für weniger als 400Euro auch Steuer zahlen oder kann man das vom Grundfreibetrag geltend machen?
Ich danke im Voraus!
4 Antworten
Ich weiß jetzt nicht, inwieweit Du u.U. etwas missverstanden hast .
Du bist / Ihr seid zwar zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, aber selbstverständlich hast auch Du den Anspruch auf Freibeträge ....
hinsichtlich steuerlichem Existenzminimum = 9744 Euro in 2021, desweiteren auf Werbungskosten = 1000 Euro und auf die Vorsorgepauschale.
Wenn jetzt Dein Mann für sich die Lohnsteuerklasse III ( mit der geringsten Steuerprozentuale ) für sich in Anspruch nimmt, so wird es selbst in Verbindung mit Deinem geringen Einkommen über die Einkommensteuererklärung zu einer Steuernachzahlung kommen .
Was für Dich "vermutlich" in Anspruch genommen werden kann, wäre die Übungsleiterpauschale in Höhe von 3000 Euro pro Jahr. Also hängt davon ab, für welche Institution Du Unterricht erteilst.
kann man das vom Grundfreibetrag geltend machen?
Der "Grundfreibetrag" ( für den Ehepartner ) ist bereits bei der LSt.Kl. III berücksichtigt - oder warum meinst Du, dass bei dieser Steuerklasse so deutlich weniger Lohnsteuer einbehalten wird.
Für Dich steuer- und sozialversicherungsfrei kannst Du nur über einen regulären Minijob verdienen, bei welchen dann der ( gewerbliche ) Arbeitgeber die etwa 33%igen Lohnnebenkosten für Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer übernimmt.
Du kannst meiner Kollegin ruhig glauben.
Du und Dein Ehemann, ihr werdet zusammen veranlagt. Dadurch, dass er die Steuerklasse 3 für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt) hat, bekommt er beim Steuerabzug nicht nur seinen, sondern auch Deinen Grundfreibetrag von 9.744,- Euro pro Jahr angerechnet.
Also kommen alle weiteren Einkünfte einfach dazu.
Von Deinen Einnahmen an der Musikschule kannst Du aber natürlich Deine Betriebsausgaben abziehen. Alternativ, weil vermutlich günstiger, wäre der "Übungsleiterfreibetrag" von 3.000,- Euro pro Jahr, aber leider hast Du nicht geschrieben, welche Art von Musikschule es ist. das würde nur bei einer staatlichen Einrichtung, oder bei einem Träger funktionieren, der gemeinnützig ist.
Als Ehepaar kommen aber deine Einkünfte zu den Einkünften des Ehemanns hinzu und werden deshalb besteuert.
Die Alternative wäre Einzelveranlagung von Ehegatten, dann wird dein Ehemann aber wie ein Lediger besteuert. Dann sind deine Einkünfte aber steuerfrei.
Genau dafür gibt es Steuerberater, die die günstigere Alternative ausrechnen (sollten).
Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu. Dein Steuergrundfreibetrag wird allerdings schon bei deinem Mann über die Steuerklasse 3 berücksichtigt. Bei Zusammenveranlagung wird es durch dein zusätzliches Einkommen evtl. zu einer Nachzahlung kommen.
Ich bin Steuerklasse 5.
Beziehst du auch noch Arbeitslohn?