Steuerrückzahlung wegen Liebhaberei bei Nebengewerbe?
Hallo zusammen,
wenn ich mit einem Nebengewerbe nur Verluste einfahre, muss ich alle Steuervergünstigungen die ich durch abgesetzte Einkäufe des Gewerbes erhalten habe bei Liebhaberei/Auflösung des Gewerbe, zurückzahlen, das habe ich soweit verstanden.
Wie sieht es nun aus, wenn ich ZB. 800 Euro Umsatz mache und diesen durch Ausgaben von Maschinen und Material um 500 Euro auf 300 Euro Gewinn minimiere. Diese 300 Euro Gewinn sind ja nun noch steuerfrei.
Was passiert nun wenn ich wegen Liebhaberei das Gewerbe auflösen muss? Ist dann alles im grünen Bereich oder muss ich die Steuervergünstigung von den abgesetzten 500 Euro aus zurück zahlen?
Danke!!
2 Antworten
Wenn Du immer Gewinne unter 410,- Euro machst (also steuerfrei), aber keine Verluste, wird man Dir keine Liebhaberei vorwerfen.
Was soll denn gezahlt werden, wenn es keine Verluste gab?
Liebhaberei ist es, wenn die erten 3 Jahre nur Verluste sind udn dann nichts dafür spricht, dass es Gewinne geben wird.
Es gibt Unternehmen die machen am Anfang 5, oder 6 Jahre Verluste udn es gibt keine Probleme, wenn aus den Kalkulationen hervorgeht, dass es Gewinne geben wird.
Ein Problem mit Liebhaberei gibt es nur wenn es mehrere Jahre Verluste gab, weil die dann gestrichen werden. Wenn es Gewinne gab, gibt es keine Probleme.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Angenommen ich mache das 2 Jahre lang und ab dann ruht das Gewerbe, also keine Umsätze und keine Verluste und wird dann abgemeldet. Wird dann bei Auflösung eine Rückzahlung fällig wenn bis dahin auch keine Verluste gemacht wurden?
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Angenommen ich mache das 2 Jahre lang und ab dann ruht das Gewerbe, also keine Umsätze und keine Verluste und wird dann abgemeldet. Wird dann bei Auflösung eine Rückzahlung fällig wenn bis dahin auch keine Verluste gemacht wurden?