Steuerrückzahlung wegen Liebhaberei bei Nebengewerbe?

2 Antworten

Wenn Du immer Gewinne unter 410,- Euro machst (also steuerfrei), aber keine Verluste, wird man Dir keine Liebhaberei vorwerfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Holzwurm814 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 16:08

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Angenommen ich mache das 2 Jahre lang und ab dann ruht das Gewerbe, also keine Umsätze und keine Verluste und wird dann abgemeldet. Wird dann bei Auflösung eine Rückzahlung fällig wenn bis dahin auch keine Verluste gemacht wurden?

wfwbinder  28.08.2021, 17:10
@Holzwurm814

Was soll denn gezahlt werden, wenn es keine Verluste gab?

Liebhaberei ist es, wenn die erten 3 Jahre nur Verluste sind udn dann nichts dafür spricht, dass es Gewinne geben wird.

Es gibt Unternehmen die machen am Anfang 5, oder 6 Jahre Verluste udn es gibt keine Probleme, wenn aus den Kalkulationen hervorgeht, dass es Gewinne geben wird.

Ein Problem mit Liebhaberei gibt es nur wenn es mehrere Jahre Verluste gab, weil die dann gestrichen werden. Wenn es Gewinne gab, gibt es keine Probleme.

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Angenommen ich mache das 2 Jahre lang und ab dann ruht das Gewerbe, also keine Umsätze und keine Verluste und wird dann abgemeldet. Wird dann bei Auflösung eine Rückzahlung fällig wenn bis dahin auch keine Verluste gemacht wurden?