Ererbtes Ackerland Verkaufen , fallen da Steuern an?
Hallo, ich habe Ackerland Geerbt vor einem Jahr , möchte es Verkaufen. Fallen da Steuern an ? Danke für Eure Bemühungen Gruß Bernd
1 Antwort
Das kommt darauf an
a) ob das Ackerland Betriebsvermögen ist - dann ja, wenn der Veräußerungserlös höher ist als die Anschaffungskosten
b) ob das Ackerland Privatvermögen darstellt - dann nur dann ja, wenn der Erblasser die Fläche(n) vor weniger als 10 Jahren gekauft hat und der Veräußerungserlös höher ist als seine Anschaffungskosten
Nicht wirklich: Dann kann ich den Betrieb verpachten und das Verpächterwahlrecht entsprechend ausüben, zur Zwangsbetriebsaufgabe kommt es kaum jemals und seit der letzten Gesetzesänderung in Bezug auf daa Verpächterwahlrecht bei Erbengemeinschaften eigentlich gar nicht mehr.
Es kommt drauf an.
Bei LuF kenne ich mich wenig aus und weiß nicht aus dem Ärmel, ob es besondere Anforderungen gibt, die erfüllt werden müssen.
Aber wenn mein Bruder und ich von unserem Vater eine Arztpraxis erben, können wir nicht diese Praxis weiterführen, wenn wir nicht selber Ärzte sind. Die Praxis wird dann aufgelöst.
Deshalb ist das aus meiner Sicht zu prüfen. Wenn es solche besonderen Anforderungen nicht gibt - umso besser, dann ist die Prüfung mit dieser Erkenntnis bereits abgeschlossen.
Sorry, Enno, aber hier kommt es nicht darauf an.
Ich kenne mich mit der Landwirtschaft aus und das ist nun was ganz anderes als ein freier Beruf.
Es gibt nach wie vor viele Landwirte, die den Beruf nie "gelernt" haben.
Das Ackerland war und ist noch Verpachtet an eine Landwirtschaftliche Genossenschaft . Es wurde nicht selbst Bewirtschaftet . Mir Teilte ein Bekannter mit ,das ich den Verkauf nur nach 10 Jahren Steuerfrei Tätigen können ,warum weiß ich nicht !
Klingt richtig. Es steht so in § 23 EStG.
Wie lange ist denn das Stück Erde schon im Familienbesitz?
In Familienbesitz ist es seid 1961 es hat meine Oma meiner Mutter Vererbt .
Landwirtschaftliche Genossenschaft klingt nach den 'neuen' Bundesländern.
Ich sitze ganz im Westen, fast schon im Nachbarland :-) Ich weiß, dass es bezüglich Privat- und Betriebsvermögen in den 'neuen' Bundesländern Besonderheiten gibt, aber das wars auch schon, da ich damit persönlich nichts zu tun habe. Je nachdem, wie groß die Fläche ist und um wieviel Geld es geht, rate ich dazu, einen Steuerberater vor Ort mit Zusatzqualifikation 'landwirtschaftliche Buchstelle' aufzusuchen und sich von diesem beraten zu lassen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Hier könnte das Grundstück grundsätzlich durchaus Betriebsvermögen sein, das hinge davon ab, ob die Oma oder ihr Mann oder ihre Vorfahren es selbst bewirtschaftet haben und ob sie jemals gegenüber dem Finanzamt die Betriebsaufgabe erklärt haben - das ist nicht dasselbe wie die Aufgabe der Eigenbewirtschaftung und Verpachtung, es brauchte eine ausdrückliche Erklärung.
Durch die völlig andere Behandlung von Flächeneigentum zur Zeit der DDR läuft es auf deren ehemaligem Gebiet aber anders.
Wenn es sicher Privatvermögen ist, fällt keine Steuer an, da die Behaltefrist gem. § 23 längst abgelaufen ist - die Vorbesitzzeit der Erblasser wird mitgerechnet.
die Vorbesitzzeit der Erblasser wird mitgerechnet.
Den Rest hab ich überflogen und nur noch mitgekriegt, dass du in Westdeutschland wohnst.
Da brauch ich dich ja eher nicht fragen, ob wir beide mal in Wittenau n Bier zusammen trinken wollen.
Danke für Deine Bemühungen, hat mir sehr geholfen ! Ich meine es läuft auf Privatvermögen hinaus , und ja das Land ist in den neuen Bundesländern ,in der Nähe von Gotha in Richtung Eisenach .
Bei a) stellt sich außerdem noch die Frage, ob der Erbe das Grundstück nicht bereits bei der Erbschaft (zwangsweise) entnommen wurde, weil er mangels Voraussetzungen den Betrieb nicht fortführen kann. Ist sicherlich auch nicht geprüft worden vor einem Jahr.
In dem Fall wären wir für b) innerhalb der Haltefrist, allerdings dürfte sich die Wertsteigerung innerhalb dieses einen Jahres in Grenzen halten.