Hallo, ich bin Musiker, arbeite bei der Musikschule als Honorarvertrag und bin verheiratet. Ich war vor paar Tagen bei der Steuerberaterin. Ich verdiene in der Musikschule weniger als 400Euro im Monat und sie sagte trotzdem ich muss Steuer zahlen, weil es nicht weder Geringfügiger Tätigkeit noch Minijob geht, sondern ´Freiberufliche Tätigkeit´. Ich habe vor allem im Google gelesen, dass es doch Steuergrundfreibetrag für Freiberufler gibt.

https://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuern-fuer-freiberufler.html

Alle Einkünfte über dem Steuergrundfreibetrag in Höhe von 9.000 (Grundfreibetrag für ledige im Jahr 20108) unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Eine Steuererklärung muss jedoch jeder Freiberufler abgeben - auch wenn sein Gewinn unter dem Freibetrag bleibt.

Mein Mann arbeitet normal bei Firma und verdient monatlich ca. 3,500Euro Brutto und dafür zahlt er immer Steuer. und Es ist Steuerklasse 3.

Ich bin Steuerklasse 5. Soll ich auch für meine Arbeit an der Musikschule für weniger als 400Euro auch Steuer zahlen oder kann man das vom Grundfreibetrag geltend machen?

Ich danke im Voraus!