Schenkungsgemeinschaft auszahlen - "Spekulationssteuer"?
Hallo zusammen,
meine Mutter wollte vor kurzem ein unbebautes Grundstück, welches sie vor knapp über 10 Jahren als Schenkung erhalten hat, verkaufen. Dies geschah relativ kurzfristig und als ich davon erfahren habe, habe ich mich dazu entschieden das Grundstück zu dem geplanten Verkaufspreis zu kaufen. Der ursprüngliche Plan meiner Mutter war es, den Verkaufspreis meiner Schwester zu schenken da diese derzeit Eigenkapital benötigt.
Nun würde meine Mutter das Grundstück meiner Schwester und mir schenken und ich würde meine Schwester ausbezahlen wollen.
Meine Frage ist ob es steuerlich günstigere Wege gäbe dies durchzuführen? Durch meine laienhafte Internetrecherche bin ich darauf gekommen, dass das Auszahlen meiner Schwester aus der Eigentümergemeinschaft des Grundstücks einen Erwerb darstellt und somit auf die Hälfte des Grundstücks, den erworbenen Teil meiner Schwester durch mich, die 10-Jahresfrist laufen würde bis zum steuerfreien Verkauf, ist das richtig?
Für weitere Tipps oder Anregungen bin ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Falsch, denn der Verkauf wäre kein privates Veräußerungsgeschäft, was wegen der 10 Jahresfrist einkommensteuerpflichtig würde.
Richtig, es wäre trotzdem steuerlich fatal, denn es würde Grunderwerbsteuer kosten.
Warum denn vom ersten Plan abweichen?
Du kaufst es von Deiner Mutter. Es kostet keine Einkommensteuer, denn die Zehnjahresfrist zählt hier nicht. Deine Mutter hat die Jahre von ihrem Erblasser mit geerbt.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
- Du kaufst zum vollen Wert. Deinen Mutter schenkt jedem von Euch 1/2 vom Kaufpreis.
- Du kaufst für den halben Preis. das ist dann eine "gemischte Schenkung" steuerliche Auswirkung "null." Den Verkaufserlös schenkt sie Deiner Schwester.
Grundsätzlich ist beides gleich. die zweite Lösung kostet eventuell etwas weniger Gebühren beim Notar und weniger Gebühr beim Grundbuchamt.
Wenn ich das Grundstück durch eine gemischte Schenkung erhalte, würde dann wieder von neuem die 10 Jahresfrist beginnen?
Ja.
Gibt es eine Möglichkeit diese in irgendeiner Art und Weise zu umgehen?
Ja, ob wohl der gesunde Menschenverstand sagt, "das ist doch dasselbe in grün," kann man sich da herum schummeln.
Deine Mutter nimmt sich den Betrag, den sie bekommen soll, als Kredit auf und schenkt Dir das Grundstück mit der Auflage den Kredit zu übernehmen.
Puh, da sieht man schon dass ich mir was falsch abgelesen habe. Ich dachte dass die Auszahlung aus einer Eigentümergemeinschaft direkt nach der Schenkung von der Grunderwerbssteuer befreit wäre, danke für die Antwort!
Der geplante Verkauf wurde nicht durchgeführt aus mehreren Gründen, der Preis war meiner Meinung nach nicht optimal und außerden ist es als wertanlage auch gut da die Grundstückspreise ja weiterhin steigen.
Wenn ich das Grundstück durch eine gemischte Schenkung erhalte, würde dann wieder von neuem die 10 Jahresfrist beginnen? Gibt es eine Möglichkeit diese in irgendeiner Art und Weise zu umgehen?