Für Sneaker Reselling Gewerbe anmelden?
Hallo,
ich bin 16 Jahre alt und ich reselle. Das heißt soviel wie: Ich kaufe beliebte und limitierte Schuhe ein und verkaufe diese dann für mehr Geld auf eBay Kleinanzeigen oder anderen Verkaufsplattformen wie z.B. Vinted.
Die Gewinnmage kann groß sein, manchmal 20€, manchmal aber auch 300€ pro Schuh. Da ich derzeit einige Schuhe auf eBay hochgeladen habe, wurde ich von jemandem angeschrieben, der mich bei dem Finanzamt anschwärzen will, da ich ja kein Gewerbe habe. Mir ist gar nicht bewusst, dass man für so eine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden muss, deswegen bitte ich jetzt um Eure Hilfe. Ist es notwendig ein Gewerbe anzumelden? Wenn ja, wie mache ich das als minderjähriger und was muss ich beachten?
Ich danke vorab schonmal für die Antworten.
Viele Grüße
1 Antwort
Das heißt soviel wie: Ich kaufe beliebte und limitierte Schuhe ein und verkaufe diese dann für mehr Geld auf eBay Kleinanzeigen oder anderen Verkaufsplattformen wie z.B. Vinted.
Dafür braucht man kein Anglizismus, das heißt auf deutsch einfach Handel, oder anders, die bist Wiederverkäufer.
Vorteil wenn man mit den deutschen Ausdrücken arbeitet, man findet es auch in den Gesetzen. Du wirst kein deutsches Steuergesetz finden, in dem der Ausdruck "Reseller" vorkommt. Übrigens wirst Du auch in den Gesetzen der Briten, oder Franzosen keinen Großhändler finden.
Mir ist gar nicht bewusst, dass man für so eine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden muss, deswegen bitte ich jetzt um Eure Hilfe.
Etwas seltsam. Du kaufst und verkaufst Waren mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen. Ein klassischer Fall des Gewerbes.
Anmelden kann man das als Minderjähriger nur mit Hilfe der Eltern, oder des Familiengerichts.
Anders wird es leider nicht klappen.
Etwas seltsam. Du kaufst und verkaufst Waren mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen. Ein klassischer Fall des Gewerbes.
Ist das so unüblich, dass man als minderjähriger nicht über so etwas Bescheid weiß? In der Schule wird einem das zumindest nicht beigebracht.
Anmelden kann man das als Minderjähriger nur mit Hilfe der Eltern, oder des Familiengerichts.
Vielen Dank, ich habe mich in der Zwischenzeit informiert und gelesen, dass man eine Vormundschaft beim Familiengericht beantragen muss. Kannst du mir vielleicht sagen, wie man eine solche verfasst? Ich konnte im Internet nichts dazu finden.