Hallo zusammen,
ich befinde mich in Elternzeit und konnte bei meinem AG nicht in Teilzeit arbeiten, bin deshalb arbeitslos. Damit ich mit meinen Klienten in den kommenden 2 Jahren den Kontakt halten kann, bin ich als Übungsleiterin weiterhin mit ca. 3 - 5 Stunden im Monat für meinen Arbeitgeber tätig.
Meine Chefin hat mir nun die Übungsleitervereinbarung zugesendet und bittet mich, für die geleisteten Stunden Rechnungen zu schreiben.
Ich bin jetzt irritiert. Muss ich ein Gewerbe anmelden, für diese nicht Steuerpflichtige und Umsatzsteuerbefreite Tätigkeit? Das musste ich bei früheren Übungsleitertätigkeiten nie (anderer AG). Damals musste ich auch keine Rechnung schreiben.
Auf der Rechnung müsste ja auch eine Steuernummer angegeben werden, ginge das mit meiner jetzigen oder müsste ich eine andere Steuernummer beantragen.
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar!
Viele Grüße
candara