Ausländische Mieteinnahmen (aus der Türkei)?
Ausländische Mieteinnahmen (aus der Türkei) sind hier nach Freistellungsmethode Steuerfrei,aber unter Progressionsvorbehalt.Meine Frage ;Brutto Mieteinnahmen (nach Mietvertrag) oder kann ich Werbungskosten (Abschreibung ,pauschbeträge für Mieteinnahmen ,Versicherung,Renovierung etc) absetzen ,dann restbetrag unter Progressionsvorbehalt.Ich habe auch in der Türkei wegen Mieteinnahmen Steuer bezahlt,diese Steuer auch kann ich als Ausgaben schreiben?
1 Antwort
DAs für den Progressionsvorbehalt maßgebliche einkommen ist nach den hier gültigen Vorschriften zu ermitteln. Also sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Immobilie und die Abschreibungen abzuziehen.
Die in der Türkei gezahlt Einkommensteuer gehört nicht dazu. Aber natürlich die Grundsteuer.
Dieser Freibetrag, den es in der Türkei gibt, ist vermutlich etwas ähnliches, wie bei uns die Werbungskostenpauschale in manchen Einkaunftsarten, oder die Betriebsausgabenpauschale, für manche Berufe.
Das gibt es bei Vermietung und Verpachtung nicht.
Da ist genau zu rechnen und dafür gibt es die Anlage V. Einnahmen im Jahr. und auf der zweiten Seite: Zinsen, die man für die Finanzierung gezahlt hat. die Abschreibung 2 % auf den Gebäudewert, dann die Ausgaben wie Grundsteuer, Reparaturen, Gebäudeversicherung, Haushaftpflicht usw.
Danke vielmals für ganz schnelle Antwort,ich habe diesbezüglich letzte (für mich wichtigste) punkt .In der Türkei gibt es für Mieteinnahmen für Privat Personen eine Freibetrag ,das ist kein Afa oder Laufende Ausgaben (Erhaltungsaufwand),zum Beispiel ;Bruttomieteinnahmen im Jahr 2020 gesamt 12000 TL Freibetrag 2020 6600TL ,in der Türkei Steuerpflichtig 5400 TL . und 810TL Einkommensteuer bezaht.Im 6600TL Freibetrag einige Kosten (Renovierung,Verwaltungskosten,Versicherung,Grundsteuer etc ) abgegolten. Frage : Welchen Betrag in Deutschland unter Progressionsvorbehalt??.(810 TL kann ich nicht absetzen,das weiss ich jetzt).Lt Deutsche Steuerrecht es gibt für Mieteinnahmen kein Freibetrag.