NIESBRAUCH ; GEBÄUDE AN DEN SOHN ; HAUS WIRD UMGEBAUT?
ich möchte meinem Sohn das anwesen übergeben und den Niesbrauch behalten.
Das Haus muss umgebaut werden. Er übernimmt den grössten Teil.
insgesamt dann 4 wohnungen . 1 für mich , 1 für den Sohn , 2 vermietet.
Denkmalabschreibung ?
Würde es etwas ändern , wenn mein sohn die mieteinnehmen hätte?
1 Antwort
Wenn Du "am Haus" den Nießbrauch vorbehältst, gibt es gar keine Abschreibung.
Der Nießbraucher (Du) kann nicht abschreiben, weil er keinen Wertverlust trägt und der Eigentümer (Sohn) nicht, weil er keine Einkünfte erzielt.
Ihr braucht unbedingt Beratung bei einem Berufskollegen von mir,.
Warum Nießbrauch?
Ist das nötig, damit Du noch Einkünfte hast?
Ein Kauf auf Rente könnte besser sein.
Aber das muss genau errechnet werden.
Dann wäre es ja kein Nießbrauch.
Das wäre ja dann eine Regelung die meiner Idee entspricht.
Aber wie gesagt, Transaktionen dieser Art benötigen eine individuelle Beratung.
Es wäre auch möglich , dass mein sohn die Mieteinnahmen erhält. Würde das was ändern?