NIESBRAUCH ; GEBÄUDE AN DEN SOHN ; HAUS WIRD UMGEBAUT?

1 Antwort

Wenn Du "am Haus" den Nießbrauch vorbehältst, gibt es gar keine Abschreibung.

Der Nießbraucher (Du) kann nicht abschreiben, weil er keinen Wertverlust trägt und der Eigentümer (Sohn) nicht, weil er keine Einkünfte erzielt.

Ihr braucht unbedingt Beratung bei einem Berufskollegen von mir,.

Warum Nießbrauch?

Ist das nötig, damit Du noch Einkünfte hast?

Ein Kauf auf Rente könnte besser sein.

Aber das muss genau errechnet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

stefan217 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 22:23

Es wäre auch möglich , dass mein sohn die Mieteinnahmen erhält. Würde das was ändern?

wfwbinder  18.05.2021, 05:42
@stefan217

Dann wäre es ja kein Nießbrauch.

Das wäre ja dann eine Regelung die meiner Idee entspricht.

Aber wie gesagt, Transaktionen dieser Art benötigen eine individuelle Beratung.