NIESBRAUCH ; GEBÄUDE AN DEN SOHN ; HAUS WIRD UMGEBAUT?

1 Antwort

Wenn Du "am Haus" den Nießbrauch vorbehältst, gibt es gar keine Abschreibung.

Der Nießbraucher (Du) kann nicht abschreiben, weil er keinen Wertverlust trägt und der Eigentümer (Sohn) nicht, weil er keine Einkünfte erzielt.

Ihr braucht unbedingt Beratung bei einem Berufskollegen von mir,.

Warum Nießbrauch?

Ist das nötig, damit Du noch Einkünfte hast?

Ein Kauf auf Rente könnte besser sein.

Aber das muss genau errechnet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung