Über 450€ =probleme?
Hey, folgende Situation.
Ich bin ehemalige Studentin und möchte ab Oktober wieder anfangen. Ich bin derzeit auf 450euro Basis und meine Chefin fragt mich ob ich mehr arbeiten möchte. Ich liebe diesen Job und will mehr arbeiten. Aber was muss ich berücksichtigen, bzgl. Kindergeld, Finanzamt, Steuern etc. Ich brauch ehrliche Hilfe. Finanzamt will nicht antworten, und sagt wenn ich mehr arbeite muss ich Steuern zahlen verliere mein Kindergeld und habe andere Abzüge. Aber was genau.
PS arbeite als Nachtwache.
Danke im voraus
3 Antworten
Kindergeld ist nicht von der Höhe der Einkünfte abhängig, sondern vom Alter (< 25), von der Anzahl der Arbeitsstunden und von der Tatsache, dass man sich in Ausbildung befindet. Die Frage ist also, ob Dir JETZT Kindergeld zusteht - sofern Du noch nicht 25 bist, sollte es Dir (bzw. genaugenommen Deinen Eltern) ab Aufnahme des Studiums grundsätzlich wieder zustehen.
Wenn Du nicht mehr auf 450-€-Basis arbeitest, sondern mehr verdienst, wechselst Du in ein ganz normales sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Dieses darf nicht mehr als 20 Arbeitsstunden/Woche umfassen: Das Studium muss im Vordergrund stehen, sonst verfällt wiederum der Kindergeldanspruch.
Mit Hilfe eines beliebigen Brutto-Netto-Rechners kannst Du Dir selbst ausrechnen, wieviel Netto Dir vom Brutto übrig bleibt, wenn Du zukünftig mehr arbeitest. Solltest Du in den lohnsteuerpflichtigen Bereich kommen, kannst Du Dir die Lohnsteuer u.U. ganz oder teilweise mittels Steuererklärung zurückholen. Die genaueren Umstände hängen von der Höhe der Werbungskosten ab und davon, ob es sich bei dem Studium um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt.
Solltest Du einen Bafög-Anspruch haben, gibt es weitere Dinge zu bedenken.
Ich bin ehemalige Studentin
Besteht für dich überhaupt noch Anspruch auf Kindergeld??
Wenn du mehr verdienst, werden halt SV-Abgaben und ggf. Steuern einbehalten. Das macht alles der Arbeitgeber, du musst lediglich entscheiden, bei welcher Krankenkasse du versichert werden willst.
Kindergeld für Ü18 ist an Bedingungen geknüpft z.b. muß das Kind in Ausbildung sein oder U21 und arbeitslos gemeldet oder U25 und in Wartezeit auf Ausbildungsbeginn oder U25 und in der 4-monatigen Übergangsfrist. Passt das für dich?
Wenn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde, darf nicht mehr wie 20 Wochenstd. (neben einer Ausbildung /Schule/Studium) gearbeitet werden. (für das Kindergeld)
Was machst du also neben deinem Job? Studium? Dann evtl. Werkstudententätigkeit.
Bei einem Verdienst von >450,- gibt es keine Familienversicherung mehr. Also entweder studentischen KV oder reguläre Sozialversicherungen d.h. Krankenversicherung + Pflegev., Rentenvers., Arbeitslosenvers. Du teilst dem Arbeitgeber deine Krankenversicherung mit und den Rest erledigt er.
Ansonsten meldet dich der AG entsprechend an und führt die entsprechenden Abgaben ab, auch deinen Anteil.
Man müsste also wissen wie alt du bist, was und ob du was neben dem Job machst.