Kleinunternehmer oder nicht mehr?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, Deine Aussage stimmt. Nein, Du musst nicht beweisen, dass Du schätzt unter 50.000 € Umsatz in diesem Jahr zu kommen.

Wenn Du Lohn bekommst, dann gehört das nicht zu Deiner unternehmerischen Tätigkeit. Du musst vom Umsatz Deines Unternehmens ausgehen.

Wie wäre Deine Schätzung am 1. Januar 2021 gewesen? Bist Du da davon ausgegangen, dass Du dieses Jahr über 50.000 liegst (Umsatz - nicht Lohn!)? Dann bist Du dieses Jahr kein Kleinunternehmer mehr.


TomKrs1734 
Beitragsersteller
 06.07.2021, 19:15

Das heißt also, wenn mein Umsatz 2020 ohne Berücksichtigung meines Lohns unter 22.000€ lag und ich am 1. Januar 2020 geschätzt nicht von 50.000€ ausgegangen wäre, bin ich immernoch Kleinunternehmer und kann weiterhin Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen? Muss ich es irgendwie beweisen, dass ich Anfang des Jahres eine Schätzung von unter 50.000€ hatte? Vielen Dank und LG!

Andri123  06.07.2021, 19:27
@TomKrs1734

Ja, aber in welchem Monat in 2019 hast Du denn das Gewerbe aufgenommen? Der Betrag von damals 17.500,-€ wird ja auf die Monate runtergebrochen. Bei Gründung z.B. im September hättest Du drüber gelegen.

Steinemann  06.07.2021, 19:28
@TomKrs1734

Ja, genau.

Das mit dem Beweisen ist allerdings nicht so einfach. Am Besten hättest Du das vielleicht am 1. Januar irgendwie dokumentiert. Wenn Du aber 2020 unter 22.000 warst und nicht schon große Aufträge für 2021 hattest, dann ist es ja sicher glaubhaft, dass Du nicht mit über 50.000 gerechnet hast.

TomKrs1734 
Beitragsersteller
 06.07.2021, 19:32
@Steinemann

Vielen Dank, also kann ich ruhigen Gewissens weiter Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen? :)

Steinemann  07.07.2021, 03:43
@TomKrs1734

Wie gesagt, wenn Du am 1. Januar noch nicht mit mehr als 50.000 Euro Umsatz gerechnet hast, dann kannst Du das.