Kleinunternehmer oder nicht mehr?
Guten Tag zusammen,
ich befinde mich derzeit in folgender Situation:
Im Jahr 2019 habe ich ein Gewerbe gegründet und im gleichen Jahr unter 9000€ Umsatz als Kleinunternehmer erzielt und war daher steuerbefreit. Nun habe ich heute meine Rechnungen aus dem Jahr 2020 zusammengerechnet und kam auf einen Umsatz von 27,500€ inkl. Lohn meines Teilzeitjobs. Da ich es allerdings erst heute ausgerechnet habe, habe ich seit Januar 2021 weiterhin Rechnungen ohne Ausweis der Umsatzsteuer gestellt und frage mich nun, ob ich ab Januar bereits kein Kleinunternehmer mehr war und nun erstens die gesamte Umsatzsteuer der Rechnungen von Januar bis heute nachzahlen muss und zweitens, ob ich ab heute bereits die Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen muss.
Übrigens gehe ich dieses Jahr von einem Umsatz von über 50.000€ aus.
Vielen Dank im voraus!
2 Antworten
Ja, Deine Aussage stimmt. Nein, Du musst nicht beweisen, dass Du schätzt unter 50.000 € Umsatz in diesem Jahr zu kommen.
Wenn Du Lohn bekommst, dann gehört das nicht zu Deiner unternehmerischen Tätigkeit. Du musst vom Umsatz Deines Unternehmens ausgehen.
Wie wäre Deine Schätzung am 1. Januar 2021 gewesen? Bist Du da davon ausgegangen, dass Du dieses Jahr über 50.000 liegst (Umsatz - nicht Lohn!)? Dann bist Du dieses Jahr kein Kleinunternehmer mehr.
Ja, aber in welchem Monat in 2019 hast Du denn das Gewerbe aufgenommen? Der Betrag von damals 17.500,-€ wird ja auf die Monate runtergebrochen. Bei Gründung z.B. im September hättest Du drüber gelegen.
Ja, genau.
Das mit dem Beweisen ist allerdings nicht so einfach. Am Besten hättest Du das vielleicht am 1. Januar irgendwie dokumentiert. Wenn Du aber 2020 unter 22.000 warst und nicht schon große Aufträge für 2021 hattest, dann ist es ja sicher glaubhaft, dass Du nicht mit über 50.000 gerechnet hast.
Vielen Dank, also kann ich ruhigen Gewissens weiter Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen? :)
Wie gesagt, wenn Du am 1. Januar noch nicht mit mehr als 50.000 Euro Umsatz gerechnet hast, dann kannst Du das.
Das heißt also, wenn mein Umsatz 2020 ohne Berücksichtigung meines Lohns unter 22.000€ lag und ich am 1. Januar 2020 geschätzt nicht von 50.000€ ausgegangen wäre, bin ich immernoch Kleinunternehmer und kann weiterhin Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen? Muss ich es irgendwie beweisen, dass ich Anfang des Jahres eine Schätzung von unter 50.000€ hatte? Vielen Dank und LG!