Besteuerung Gewinn-Ausschüttung aus italienischer GmbH in Deutschland?
Angenommen, ich (in Deutschland komplett steuerpflichtig) bin Gesellschafterin einer Immobiliengesellschaft in Italien, einer Società a responsabilità limitata, S.r.l.. (italienische GmbH), die Einnahmen durch Vermietung und An-/Verkauf von Wohnungen generiert. Ich bin selbst nicht im Unternehmen tätig.
Wenn es zu einer Gewinn-Ausschüttung kommt, unterliegen meine Erträge in Deutschland der Kapitalertragssteuer, nicht der Einkommensteuer, richtig?
2 Antworten
Da es sich um Kapitalerträge aus dem Ausland handelt können diese nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Die Kapitalerträge müssen also in der deutschen Steuererklärung angegeben werden.
Im Steuerbescheid wird dann geprüft, ob diese der Abgeltungsteuer oder dem normalen Steuersatz unterliegen.
Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Vorauszahlung zur Einkommensteuer.
Die Frage ergibt also keinen Sinn.
Die Frage macht schon Sinn.
Denn es ist entscheidend, ob bei der Ausschüttung Kapitalertragsteuer einbehalten werden muss (!) oder eben nicht.