Freibetrag Härtefall bei BAföG an privater Hochschule?
Guten abend,
ich habe mich zum kommenden Semester in eine staatlich anerkannte private Hochschule immatrikuliert und wollte mir meinen BAföG Satz ausrechnen https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/). Dabei ist mir aufgefallen das unter dem Punkt "Können Schulgeld/Studiengebühren beim BAföG berücksichtigt werden?" steht, dass man im Monat bis zu 305€ mehr im Monat verdienen darf wenn man im Inland Studiengebühren zahlt. Da meine Studiengebühren pro Monat mehr als doppelt so hoch sind würde mir das ganz gut kommen, wenn das BAföG-Amt mir da einen höheren Freibetrag zuspricht den ich verdienen darf. Das Problem ist, dass ich dazu im Netz fast nirgends dazu finde außer auf dieser Seite. Vllt hat da jemand Erfahrungen gemacht.
Müsste man sich dann als Werksstudent einstellen lassen und darauf achten dass man nicht mehr als 755€ pro Monat verdient?
Hier nochmal als Zitat von dem rechner:
"Zu Studiengebühren zählen NICHT etwaige Verwaltungskostenbeiträge, Immatrikulations- oder Rückmeldegebühren an staatlichen Hochschulen und Unis und ebenso wenig der Semesterbeitrag / Sozialbeitrag für Studierendenwerk, AStA und evt. ein Semesterticket.
Die Angabe von Schulgeld/ Studiengebühren ist relevant bei höherem eigenen Einkommen: Wenn du an einer privaten (Hoch-)Schule eingeschrieben bist, die staatlich anerkannt ist und Studiengebühren erhebt, so kann Dir auf Antrag ein höherer Freibetrag auf den eigenen Verdienst bzw. die Waisenrente gewährt werden. Dieser Freibetrag kann nicht höher als das Schulgeld / die Studiengebühren sein und ist auch bei höheren Gebühren auf derzeit 305 € pro Monat begrenzt.
Aber erst einmal den Antrag stellen und dabei nicht vergessen, eine Bescheinigung über das Schulgeld / die Studiengebühren beizulegen."
danke :)
2 Antworten
Bedeutet, dass Du bis zu 755 Euro netto dazu verdienen darfst ..... Werkstudentenjob bedeutet Rentenversicherung und ! studentische KV -denn bei einem Einkommen oberhalb von 470 Euro fällst Du aus der Familienversicherung raus.
Ob Du dann bei dieser Ausgangssituation noch den um den KV-Beitrag erhöhten Bafögsatz erhältst - weiß ich nicht.
Für Kurzanfragen beim Bafögamt :
Studis-online ist jedenfalls eine sehr gute Seite für solche Fragen. Dort gibt es auch ein Forum.
Und ja, ich hab neulich auch gelesen, dass solche Studiengebühren neuerdings vom Einkommen abgezogen werden, allerdings die gesamte Familie betreffend.