Nebenverdient bei Clickworker versteuern - Gewerbe nötig?
Ich habe vor ein paar Wochen angefangen Aufgaben bei Clickworker.de zu erledigen um ein bisschen Geld nebenher zu verdienen. Allerdings bin ich mir sehr unschlüssig darüber ob ich in diesem Falle ein Gewerbe anmelden muss. (Derzeit habe ich nur ca 50€ im Monat verdient.)
Zur Steuerfrage schreiben sie auf Clickworker.de:
"Ja. Jeder Clickworker ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Verdienste selbst verantwortlich. Wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben und kein Freiberufler sind, dann können Sie zunächst trotzdem anfangen, auf clickworker zu arbeiten und die Verdienste über die normale Steuererklärung als Einnahmen abrechnen. Sobald Sie jedoch regelmäßig und mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht bei uns tätig sind, wird das Finanzamt Sie als umsatzsteuerlichen Unternehmer betrachten."
Mein Frage ist nun: Muss ich wenn ich längerfristig dort Aufgaben erledigen will ein Gewerbe anmelden oder könnte ich weiterhin die Verdienste als Einnahmen in der Steuererklärung angeben?
Falls ich ein Gewerbe anmelde, würde es dann nicht als Scheingewerbe gelten, da ich theoretisch nur für einen Auftraggeber arbeite?
Ich hoffe jemand hat da Erfahrung und kann mir weiterhelfen. Danke :)
2 Antworten
Du musst IMMER beim Finanzamt den "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" ausfüllen, egal ob das was du machst, gewerblich oder freiberuflich ist. Einfach mal so etwas Einnehmen geht garnicht.
Das gilt nicht nur, wenn du längerfristig etwas machst, sondern ab dem ersten Umsatz.
Ob dafür dann auch noch ein Gewerbe angemeldet werden muss, hängt davon ab, ob dich das Finanzamt anhand deiner Angaben als freiberuflich oder gewerblich einstuft. Eine Gewerbeanmeldung ist aber auch nur ein Stück Papier, dass es deutlich weniger in sich hat, als der Fragebogen des Finanzamtes.
Ob man gewerblich oder freiberuflich tätig ist, hängt davon ab, was genau man macht. Du wirst also herausfinden müssen, ob Deine Tätigkeit gewerblich ist oder nicht. Wenn nicht, muss auch kein Gewerbe angemeldet werden. In beiden Fällen ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
Das geht trotzdem als Gewerbe.
Scheinselbständigkeit bedeutet lediglich, dass ein Auftraggeber niemanden über längere Zeit dafür beschäftigen darf, ausschließlich für ihn selbständig zu arbeiten. Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, hat vor allem der Auftraggeber ein Problem, aber nicht der Selbständige.
Was umgangssprachlich als Scheinselbständigkeit betrachtet wird, ist in Wirklichkeit die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung.
Bei der Arbeit handelt es sich um Datenverarbeitung über eine online Plattform. Dabei wird man pro erfüllte Aufgabe bezahlt. Eine Aufgabe geht teilweise nur ein paar Sekunden und gibt ein paar cent. Meines Erachtens nach fällt es nicht unter eine freiberufliche Tätigkeit. Allerdings als Gewerbe geht es auch nicht da ich sonst nur einen Auftraggeber hätte? Gibt es denn sonst noch eine Alternative?