Amazon-Gutschein als Austausch für Bilder und Videos zulässig?
Hallo zusammen,
auf diversen Kleinanzeigen-Portalen bieten Damen Bilder und Videos für Amazon-Gutscheine an. Ich habe gelesen, dass es sich hierbei oftmals um Betrugsfälle handelt.
Unabhängig davon, habe ich die Frage, ob man als Käufer mit einer Strafe rechnen muss, wenn man sich mit dem Gegenüber auf eigenes Risiko auf einen Amazon-Gutschein einigt? Volljährigkeit der Beteiligten natürlich vorausgesetzt.
Vielen Dank!
2 Antworten
Der Vorteil für die Beteiligten ist dabei, dass dies vollständig anonym erfolgt, d.h. man muss niemandem eine nachvollziehbare Konto- oder Kreditkartennummer geben und es wird kein Cash verschickt.
Allerdings handelt es sich bei der gewerbsmäßigen Veräußerung von Bildern und Videos um ein Gewerbe, das natürlich besteuert werden muss. Der Weg über Amazon-Gutscheine anonymisiert diese Transaktionen, d.h. Du kannst davon ausgehen, dass Steuerhinterziehung involviert ist.
Ob es sich um Betrug handelt, muss man im Einzelfall prüfen, d.h. ob man gegen Zusendung eines Gutscheincodes wirklich die gewünschte Gegenleistung bekommt. Das ist ja letztendlich für Dich als Endkunde der einzig wesentliche Aspekt solcher Transaktionen. Da es seitens Amazon keinen Zusammenhang zwischen der Lieferung digitaler Medien durch Dritte und der "Zahlung" mit Amazon-Codes gibt, ist eine Sperrung von Codes nicht vorgesehen.
Yep. Das ist nicht Dein Problem, aber das jeweilige Gewerbe trifft das. Gutscheinkarten sind ein beliebtes, anonymes Zahlungsmittel.
Wem Du eine korrekt erworbene Amazon-Gutscheinkarte schenkst, ist Deine Sache.
@gandalf94305 Vielen Dank und einen schönen Abend noch.
Eine weiterführende Frage ist mir heute noch gekommen, für deren Beantwortung ich nochmal dankbar wäre: du hattest ja geschrieben, dass bei solchen Geschäften oftmals Steuerhinterziehung involviert ist. Leistet man dann als Käufer, wenn auch unwissend, schon Beihilfe zur Steuerhinterziehung, allein weil die Möglichkeit besteht, dass der Erhalt des Gutscheins nicht entsprechend angegeben wird? Oder führt der Gedankengang jetzt zu weit?
Wenn ein Handwerker eine Rechnung von 8.000 EUR stellt und dann meint, bei Barzahlung wäre er auch mit 7.000 EUR zufrieden, dann ist das suspekt. Da können nicht nur Bankgebühren im Spiel sein.
Das Trickreiche bei Amazongutscheinen besteht darin, dass jede Transaktion über eine recht kleine Summe stattfindet. Das kann als Gelegenheitsgeschenk oder steuerfreie Schenkung (bei größeren Beträgen) durchgehen. Auf Empfängerseite lohnt sich das Geschäft durch die Anzahl von Transaktionen dieser Art. Da hast Du jedoch keinen Einblick... also kann man Dir auch nicht vorwerfen, eine Steuerhinterziehung aktiv unterstützt zu haben.
Natürlich leistet jeder Kunde eines Unternehmens, das Steuerhinterziehung begeht, irgendwie seinen Beitrag. Eine Verantwortung dafür läßt sich jedoch mangels Involvierung im tatsächlichen Gesetzesbruch nicht ableiten - es sei denn, Du drückst klar aus, dass Du dieses Unternehmen unterstützt, weil es so perfekt vermeidet, Steuern zu zahlen. Das würde Mitwisserschaft oder sogar Mitwirkung implizieren und dann sieht es anders aus.
Ist doch sowas von schnuppe, ob Du "Ware" mit Geld, Gold, Edelsteinen, Wertpapieren und/oder Amazon-Gutscheinen bezahlst!
LATTE, wen interessiert das schon.
Und ich wüsste auch nicht, wo hier auch nur ein Ansatz einer Straftat sein sollte!?!?
Hallo Gandalf94305, vielen Dank für die ausführliche Antwort. An den Aspekt der Steuerhinterziehung habe ich gar nicht gedacht. Die Steuerhinterziehung würde dann ja aber den Anbieter bzw. die Anbieterin betreffen oder? Als Kunde hat man ja keinen Einblick in den Umfang der Einnahmen und in den Umgang mit diesen.