Vereinfachungsregel bei kleinen Photovoltaikanlagen : BMF vom 2.6.2021?
Im o.a. Erlaß des BMF und im Vordruck steht: ...... auf unseren selbst genutzten oder UNENTGELTLICH überlassenen Ein- oder ZWEIFAMILIENHAUS installiert ist. Bei einem Zweifamilienhaus ist ja meist die 2. Wohnung/Einliegerwohnung entgeltlich vermietet. Heißt das , dass die Vereinfachungsregel, wenn die 2. Wohnung vermietet ist, nicht angewendet wird ? Dann würde ja nur bei einem Zweifamilienhaus, wenn die 1. Wohnung eigengenutzt und die 2. Wohnung unentgeltlich (z.B. an Kinder) überlassen wäre, diese Regelung zutreffen. Selbst in einschlägigen Veröffentlichungen und sogar bei unserem Finanzamt kann das bisher nicht beantwortet werden.
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