Steuerrückzahlung wegen Liebhaberei bei Nebengewerbe?
Hallo zusammen,
wenn ich mit einem Nebengewerbe nur Verluste einfahre, muss ich alle Steuervergünstigungen die ich durch abgesetzte Einkäufe des Gewerbes erhalten habe bei Liebhaberei/Auflösung des Gewerbe, zurückzahlen, das habe ich soweit verstanden.
Wie sieht es nun aus, wenn ich ZB. 800 Euro Umsatz mache und diesen durch Ausgaben von Maschinen und Material um 500 Euro auf 300 Euro Gewinn minimiere. Diese 300 Euro Gewinn sind ja nun noch steuerfrei.
Was passiert nun wenn ich wegen Liebhaberei das Gewerbe auflösen muss? Ist dann alles im grünen Bereich oder muss ich die Steuervergünstigung von den abgesetzten 500 Euro aus zurück zahlen?
Danke!!
Steuern,
Nebengewerbe