Wie Wareneinkauf buchen als Kleinunternehmer?
Hallo, wie erfasse ich bei der EÜR den Einkauf von Waren, wenn ich kein Geschäftskonto habe, sondern die Ware von meinem persönlichen Konto aus bezahle ? Muss ich das dann als "Privateinlage" in der EÜR ansetzen/auflisten ?
3 Antworten
Ich hatte früher mein privates ING-Diba Konto für solche Transaktionen als Einzelunternehmer genutzt. Einnahmen und Ausgaben können dennoch steuerlich korrekt verbucht werden. Entsprechende Rechnungen liegen Dir auch vor. Kein Problem.
Letztendlich habe ich jedoch ein kostenfreies Business Konto bei N26 eröffnet, um die Transaktionen klarer voneinander zu trennen. Bezüglich der Verbuchung in der EÜR hat sich dabei nichts geändert.
Das ist keine Privateinlage. Das ist eine geschäftliche Ausgabe im Rahmen der Einzelunternehmerschaft.
Wenn Wareneinkäufe häufiger vorkommen, wäre auch zu erwägen zur Regelbesteuerung zu wechseln, da Du dann einen Vorsteuerabzug geltend machen kannst (aber für Leistungen auch Umsatzsteuer berechnen musst - was bei primär Geschäftskunden jedoch kein Problem darstellt).
In der EÜR interessiert sich bei den Posten, die Du ansetzt (Einnahmen, Wareneinkauf, Kosten) keiner dafür, von vom Konto es gezahlt wurde, oder ob es eine Barzahlung war, oder paypal.
Die Frage der Entnahmen und Einlagen ist nur von Bedeutung, wenn man Zinsen für ein betriebliches Darlehen, oder für das laufende Geschäftskonto abziehen will.
Wie würdest Du den Wareneinkauf denn in die Anlage EÜR eintragen, wenn Du ein solches Geschäftskonto hättest?
Genauso machst Du es in diesem Fall auch. Das ist doch keine Buchhaltung.
Danke für die schnelle Antwort, aber: ist das denn jetzt korrekt, dass als Privateinlage in die EÜR hinein zu nehmen?