Frage zur Steuererklärung bei Dividenden auf Ausländischem Depot?
Hi!
Ich habe ein Aktiendepot bei einem Französischem Broker (Societe Generale). Darauf liegen Aktien die Dividenden Ausschütten. Auf der Steuerbescheinigung von dem Broker habe ich den Bruttobetrag (ohne Abzug der Quellensteuer) und den Nettobetrag (der aufs Konto überwiesene Geldbetrag) sowie die abgezogene Quellensteuer stehen. In Deutschland wurde noch keine Abgeltungssteuer gezahlt.
Jetzt zur eigentlichen Frage. Muss ich bei meiner Steuererklärung in der Anlage KAP in Zeile 19 (Ausländische Kapitalerträge) den Brutto- oder den Nettobetrag eintragen? Wenn ich das richtig sehe muss die gezahlte Quellensteuer in Zeile 41 (Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern) eintragen werden. Ich verstehe nicht so richtig den Unterschied zwischen angerechneter- und noch nicht angerechneter ausländischer Steuer.
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Die Bescheinigung von SocGen weist den Betrag ohne Abzug der Quellensteuer (Kapitalertrag), die abgezogene Quellensteuer (davon sind max. 15% auf die deutsche Quellensteuer anrechenbar) und den Überweisungsbetrag aus.
Es handelt sich aufgrund des bestehenden DBA mit Frankreich um eine anrechenbare Quellensteuer (da Du sie aus Frankreich nicht erstattet bekommen kannst). Das "anrechenbar" bezieht sich auf die mögliche Minderung Deiner deutschen Steuerlast aufgrund einer bereits gezahlten Steuer im Ausland.
Bekommst Du 100 EUR Dividende und werden davon 15% Quellensteuer abgezogen, so zahlst Du in Deutschland nur noch üblichen 25% Abgeltungssteuer plus SolZ und ggf. Kirchensteuer minus die 15% Quellensteuer.