Ausländische Mieteinnahmen (aus der Türkei) sind hier nach Freistellungsmethode Steuerfrei,aber unter Progressionsvorbehalt.Meine Frage ;Brutto Mieteinnahmen (nach Mietvertrag) oder kann ich Werbungskosten (Abschreibung ,pauschbeträge für Mieteinnahmen ,Versicherung,Renovierung etc) absetzen ,dann restbetrag unter Progressionsvorbehalt.Ich habe auch in der Türkei wegen Mieteinnahmen Steuer bezahlt,diese Steuer auch kann ich als Ausgaben schreiben?