Darf Finanzamt wegen Arbeitszimmer Fotos (auch von Privaträumen!) verlangen?
Hallo, darf das Finanzamt wegen der steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmers bei einer 2-Zimmer-Wohnung (1 Bewohner) Fotos vom Arbeitszimmer und sogar von Privaträumen verlangen? Mir scheint das ein krasser Eingriff in die Privatsphäre zu sein. Viele Grüße - Karsten
4 Antworten
Noch viel krasser wäre der Eingriff in Deine Privatsphäre, wenn morgens um 6.00 Uhr die Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbefehl lautend auf dringenden Verdacht der Steuerhinterziehung bei Dir vor der Tür steht und Deine Schränke durchstöbert und neben Deinen Kontoauszügen auch die eventuell vorhandene Sammlung von P----heften sichtet. Um derartige Kalamitäten zu vermeiden, gibt man Dir die Chance, Dich zu entlasten. Was gibt es daran zu meckern?
Die erwartete steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers, zumal in einer 2-Zimmer-Wohnung, erscheint denen eben zweifelhaft.
Den Nachweis musst du schon erbringen, wenn du steuerliche Wohltaten beanspruchen möchtest: Ein Laptop auf dem Couchtisch oder einen Bürostuhl am Esstisch verwandelt den Raum nun nicht in ein Arbeitszimmer, dass dafür schon "ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient und ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird" sein muss :-O
G imager761
Den Eingriff in die Privatsphäre sehe ich hier auch - jedenfalls soweit es den 2., privaten Raum betrifft. Von diesem darf das Finanzamt keine Fotos verlangen.
Und keine Sorge: Nur weil du ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machst, tritt dir die Steuerfahndung nicht morgens um 6 die Tür ein.
Andererseits ist das Finanzamt aber auch nicht auf die bloße Behauptung hin, du unterhieltest ein Arbeitszimmer, verpflichtet, dieses als solches anzuerkennen. Das Beweisrisiko für steuermindernde Tatsachen trägt immer noch der Steuerpflichtige selbst. Wenn du nicht alle Räume deiner Wohnung präsentieren willst - wie gesagt, das ist dein gutes Recht. Das Recht des Finanzamts ist es daraufhin, dir die Anerkennung des Arbeitszimmers zu versagen, weil du u. U. den Nachweis für seine Voraussetzungen (Geeignetheit, Zuschnitt, Größe der Wohnung, Nutzungsweise des anderen Raumes usw.) nicht erbracht hast.
Das FA gibt Dir die Chance nachzuweisen, dass Du in Deiner Zweizimmerwohnung genau ein Arbeitszimmer und einen Wohn-Schlafraum hast. Diese Chance würde ich mir nicht entgehen lassen oder schnellstens in eine 3-Zimmerwohnung umziehen (mit Wohnzimmer, Schlafzimmer und Arbeitszimmer).
In Deinem Fall stellt sich also die Frage nach Privaträumen nicht, da Du nur einen hast. Und dessen kombinierte Wohn-/Schlafnutzung ist schlichtweg nicht plausibel.