Kann man von der Umsatzsteuerpflicht entpflichtet werden?
Ich habe Oktober 2011 ein Gewerbe angemeldet, und mich für die Ausweisung der Umsatzsteuer entschieden, obwohl ich die 17.500€ Umsatz niemals erreichen würde. Der Gewinn hielt sich sehr in Grenzen (maximal 100€ im Monat), weshalb ich heute ein Schreiben des Finanzamtes bekam, in dem stand, ich sei "von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und von der Entrichtung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für Voranmelduingszeiträume ab 01.01.2013 befreit".
Was bedeutet das? Heißt das, dass man aus mir jetzt einen Kleinunternehmer ("unter dem Vorbehalt des Widerrufs") gemacht hat, oder ändert sich an meiner Besteuerung nichts, da es dort um "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ging?
Vielen Dank im Voraus :-)
2 Antworten
Du brauchst keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr machen. Freilich gibt es Gründe dies trotzdem zu tun. Ich arbeite z. B. ausschließlich als Subunternehmer am Bau. Dadurch berechne ich keine Umsatzsteuer und lasse mir in jedem Quartal per UST-Voranmeldung die Mehrwehrtsteuer meiner Einkäufe erstatten. Das FA stuft mich zwar jedes Jahr wieder als Jahreszahler ein, allerdings bitte ich dann wieder um Einstufung als Quartalszahler.
Du bist nach wie vor verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Es reicht aber, wenn du die Erklärung mit deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 abgibst. Das Schreiben gilt nur für Umsatzsteuervoranmeldungen. Dieses Schreiben hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.
Vielen Dank für die Antwort, und auch für die Bestätigung seitens Herrn Becker :-)
Wenn Enno das schon schreibt - allemal ist dann die Antwort ein DH wert!