Auto kauf Überführungskosten / Abholung und Garantie Steuer absetzen
Hallo,
hoffe mir kann jemand helfen, habe bisher 2 unterschiedliche Aussagen gehört. Kurz zur Info, ich bin im Außendienst angestellt. Kann mein Auto jedoch steuerlich absetzen da ca 80% berufliche Nutzung. Okay, nun zum Fall: ich habe mir einen Neuwagen gekauft, diesen kann ich ja auf 6 Jahre abschreiben.
Frage 1) die Garantieverlängerung kostet knapp 400€ ..diese kann ich auf einmal abschreiben? oder?
Frage 2) ich muss das Auto in 600km Entfernung abholen. Muss ich die 600km unter private oder berufliche KM im Fahrtenbuch eintragen? eigentlich sind sie ja nichts von beidem! Habe aber jetzt die meinung gehört, da ich ja das Fahrzeug überwiegend beruflich nutze, darf ich die Km zur Abholung vom Händler nach Hause als berufliche KM absetzen???
oder soll ich das Fahrtenbuch erst NACH den 600 km anfangen und diese als "Überführungskosten" vermerken?
Hoffe jemand kann mir helfen.
vielen Dank!!
1 Antwort
Die Garantieverlängerung gehört zu den zusätzlichen Anschaffungskosten. Diese werden zu den Kaufpreis vom Auto dazu addiert. Genauso wird mit den Überführungskosten sowie zusätzlichen Einbauten verfahren. Von dieser Gesamtsumme wird dann die jährliche Abschreibung berechnet.
Das Fahrtenbuch wird mit Kilometer null angefangen. Du kannst die ersten 600 km der Überführung als solche ins Fahrtenbuch eintragen.
Ich vermute mal, du rechnest nach Fahrtenbuchmethode ab.
Am Jahresende - wenn der genaue Prozentsatz der privaten und der beruflichen Fahrten feststeht, kannst du diese 600 km ja entsprechend den privaten Anteil und dem beruflichen Anteil zuordnen.
Danke für die Antwort. ach so, dachte Garantieverlängerung kann ich als GWG behandeln, also als Einmalausgabe. Da diese 398€ kostet.
Ja Fahrtenbuchmethode. ja ich hätte die 600km auch als Überführung eingetragen, mir ist nur nicht ganz klar in welche tabelle als "beruflich" oder "privat" wenn ich Dich aber richtig verstehe, warte ich bis ende des Jahres und wenn z.b. auf das Jahr verteilt 80% beruflich und 20% privat gefahren wurde, teile ich dann die 600€ genauso auf also 80%v.600 zu beruflich und 20%v.600 zu privat. Richtig? Da ich das Auto ja selbst vom Hauptlager überführe, kann ich dann auch das Zugticket dorthin unter "Sonstige Ausgaben" im Fahrtenbuch verbuchen oder?
Vielen Dank :-)