Auto kauf Überführungskosten / Abholung und Garantie Steuer absetzen

1 Antwort

Die Garantieverlängerung gehört zu den zusätzlichen Anschaffungskosten. Diese werden zu den Kaufpreis vom Auto dazu addiert. Genauso wird mit den Überführungskosten sowie zusätzlichen Einbauten verfahren. Von dieser Gesamtsumme wird dann die jährliche Abschreibung berechnet.

Das Fahrtenbuch wird mit Kilometer null angefangen. Du kannst die ersten 600 km der Überführung als solche ins Fahrtenbuch eintragen.

Ich vermute mal, du rechnest nach Fahrtenbuchmethode ab.

Am Jahresende - wenn der genaue Prozentsatz der privaten und der beruflichen Fahrten feststeht, kannst du diese 600 km ja entsprechend den privaten Anteil und dem beruflichen Anteil zuordnen.


NcatSR 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 19:58

Danke für die Antwort. ach so, dachte Garantieverlängerung kann ich als GWG behandeln, also als Einmalausgabe. Da diese 398€ kostet.

Ja Fahrtenbuchmethode. ja ich hätte die 600km auch als Überführung eingetragen, mir ist nur nicht ganz klar in welche tabelle als "beruflich" oder "privat" wenn ich Dich aber richtig verstehe, warte ich bis ende des Jahres und wenn z.b. auf das Jahr verteilt 80% beruflich und 20% privat gefahren wurde, teile ich dann die 600€ genauso auf also 80%v.600 zu beruflich und 20%v.600 zu privat. Richtig? Da ich das Auto ja selbst vom Hauptlager überführe, kann ich dann auch das Zugticket dorthin unter "Sonstige Ausgaben" im Fahrtenbuch verbuchen oder?

Vielen Dank :-)