beschränkt oder besser unbeschränkt einkommenspflichtig?
Ich lebe von Mieteinnahmen aus Deutschland, bin aber wohnhaft in Tunesien und habe dort kein weiteres Einkommen. Im moment bin ich als beschränkt steuerpflichtig eingestuft. Wäre es vorteilhafter einen Antrag auf unbeschränkte EST Veranlagung zu stellen, um den Freibetrag von 8004,00 Euro in Anspruch nehmen zu können? Wer kennt sich da aus? Brauche Hilfe!
einkommensteuer,
Steuern