Ehe und Erbschaftsvertrag steuerlich absetzen

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Für steuerliche Absetzungen gibt es immer 4 mögliche Ansatzpunkte:

Zunächst steuerliche Absetzmöglichkeiten, die nur mit Einkunftsarten in Verbindung stehen (sog. Werbungskosten oder Betriebsausgaben).

Dann gibt ja auch noch die Kategorien außerhalb der Einkünfte:

Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen, Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer, eigene Berufsausbildung und Spenden),

außergewöhnliche Belastungen (Behinderungen, Unterhalt für Bedürftige, Krankheitskosten etc.) und

haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Aber auch hier findet der Fragesteller keinen Ansatzpunkt für seine Ausgaben.

In allen diesen Kategorien ist kein Platz für Aufwendungen für einen Ehe- und Erbschaftsvertrag, also Antwort: "Nein!"