Kann das Finanzamt eine Abgabe der Anlage KAP für 2007 nachfordern
ich gebe immer meine Einkommensteuererklärung als nichtselbständiger Angestellter mit zusätzlichem Einkommen aus Vermietung/Verpachtung ab. Nun fordert das Finanzamt nachträglich die Abgabe KAP für das Jahr 2007 wegen angeblich zu hoher Freistellungsaufträge.
Ich besitze aber fast keine Bankunterlagen mehr aus diesem Jahr (außer Kreditverträge), kann diese Behauptung also weder bestätigen noch widerlegen bzw die Anlage KAP korrekt ausfüllen.
Der Steuerbescheid für das Jahr 2007 war vorläufig, aber nur bezügl. der allgemeinen Themen:
- Soli
- Vorsorgeaufwendungen,
- Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten
- und Neuregelung der Wege-Kosten Wohnung-Arbeit.
Jetzt stellen sich mir 2 grundsätzliche Fragen:
- Bin ich als Privatperson überhaupt verpflichtet, aus dem Jahr 2007 noch vollständige Angaben diesbezüglich zu liefern?
- Und wenn ja, wie lange muß ich dann diese relevanten Steuerunterlagen (Freistellungsauftrag, Jahressteuerbescheinigung usw.) als Privatperson aufbewahren?
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