Muss Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung als geldwerter Vorteil versteuert werden ?
Ich bin Grenzgänger, arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland, wo ich voll steuerpflichtig bin. Teil meines Arbeitsvertrages in der Schweiz ist die garantierte Lohnfortzahlung entsprechend dem arbeitsvertraglich geregelten Gehalt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (also z.B. bei Krankheit). Mein schweizer Arbeitgeber hat eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeiter abgeschlossen. Da jeder Mitarbeiter aus dieser Versicherung Leistungen einfordern kann sieht das deutsche Finanzamt das als geldwerten Vorteil und schlägt pauschal 1% des Bruttoarbeitslohnes als angenommene Arbeitgeberbeiträge auf mein Gehalt (die schweizer Firma erlaubt keinen Einblick in den Versicherungsvertrag, so dass weder das Finanzamt noch ich weiss, was wirklich für Beiträge gezahlt werden). Dafür sieht das Finanzamt dann alle Leistungen der Krankentaggeld-Versicherung als steuerfrei an.
Inzwischen habe ich diese Informationen: "Mit Urteil vom 29.04.2009, Az. : X-R-31/08 hat der Bundesfinanzhof ( BfH ) entschieden, dass im Urteilsfall auch ein Anspruch des Arbeitnehmers an die Versicherungsgesellschaft gem. Art. 87 VVG bestand, so dass die Prämienzahlungen als Arbeitlohn zu versteuern waren. Eine diesbezügliche Steuerfreistellung gem. § 3 Nr. 62 EStG scheidet aus, da der Arbeitgeber nach schweizer Recht nicht obligatorisch zur Zahlung des Versicherungsbeitrags verpflichtet ist."
"Diese Leistungen unterliegen auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt gem. § 32 b (1) Nr. 1b EStG d.h. die Leistungen werden nicht zur Steuersatzerhöhung herangezogen und somit vollständig der deutschen Besteuerung entzogen."
Diese Konstellation macht Sinn für Selbständige, aber doch nicht für Beschäftigte in einer Firma. In der jetzigen Logik des deutschen Finanzamtes müsste ich aber jedes Jahr mindestens ein paar Tage krank sein, damit ich nicht draufzahlen muss. Ich habe beim Finanzamt die Regelung erfragt, falls ich mal (was ich nicht hoffe) das ganze Jahr krank sei - dann wäre mein komplettes Jahresgehalt steuerfrei.
Ist das wirklich korrekt ...? Gibt es ähnliche Erfahrungen ?
3 Antworten
Ich bin von dieser an Dreistigkeit deutscher Steuerbehörden nicht mehr zu überbietenden Steuerabzocke in Bezug auf Krankentaggeldversicherungen deutscher Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, ebenfalls betroffen und kann mich der bereits geäusserten Kritik nur anschliessen.
Aber es kommt noch dicker: Die IBM Schweiz hat für Ihre Mitarbeiter wie viele andere Arbeitgeber auch einen Kollektivvertrag bzgl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgeschlossen. Der Prämiensatz beträgt 1.12 Promille der versicherten Lohnsumme; der Vertrag trat zum 1.7.2009 in Kraft. Vorher bestand keine solche Versicherung, was in Anbetracht der Tatsache, dass derartige Versicherungen in der Schweiz keineswegs obligatorisch sind, ja auch plausibel erscheint. IBM Schweiz stellt seinen Mitarbeitern jährlich entsprechende Bescheinigungen zur Verfügung, in denen die wesentlichen, steuerlich relevanten Informationen (Vertragsbeginn, Laufzeit, Prämiensatz etc.) zur Vorlage bei den deutschen Steuerbehörden dokumentiert werden. Diese offiziellen Bescheinigungen sind sowohl von Vertretern von IBM Schweiz als Versicherungsnehmer als auch von Vertretern von Allianz Suisse als Versicherer jeweils doppelt unterzeichnet.
Und jetzt kommt's: Das Finanzamt Lörrach erkennt diese offiziellen Nachweise nicht an, da aus dessen Sicht "...ein Prämiensatz von 1.12 Promille als absolut unrealistisch erscheint..." - und das ohne Angabe von Gründen oder irgendwelcher Quellen, aus denen sich dieser "unrealistisch niedrige Prämiensatz" ableiten liesse. Stattdessen wird zur Ermittlung der jährlichen Steuerlast munter ein Prämiensatz von 1% zugrunde gelegt.
Bei einem angenommenen Bruttojahresgehalt von 100.000 SFr. werden also nicht 112 SFr. als Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung auf das zu versteuernde Einkommen draufgeschlagen, sondern 1.000 SFr. (also nachweislich 888 Franken zu viel...)
Für das Jahr 2009 wurde übrigens ebenfalls mit einem Prämiensatz von 1% gearbeitet, obwohl die Versicherung nachweislich erst zum 1.7.2009 in Kraft trat. Selbst unter Missachtung des eigentlichen Prämiensatzes von 1.12 Promille hätte hier lediglich ein Satz von 0.5% angenommen werden dürfen, da die Versicherung ja nur für das 2. Halbjahr 2009 bestand. Auch hierbei wurden keinerlei Gründe angegeben, warum Prämienzahlungen für das gesamte Jahr 2009 unterstellt wurden.
Und zum Abschluss noch die Krönung: Mir ist inzwischen bekannt, dass diese Bescheinigungen von einigen anderen Finanzämtern ohne weitere Nachfragen akzeptiert werden.
Dazu fällt einem nun wirklich nichts mehr ein, oder... ?
Für die deutsche Steuer zählt nur, dass die Versicherung privaten Charakter hat. In Deutschland ist aber nach ca. 30 Tagen das Krankentagegeld aus der gesetzlichen Krankenkasse fällig. Die private Krankentagegeld Absicherung zahlt in Deutschland das Delta zwischen Lohn und dem Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung, Für das Delta sollte man privat vorsorgen. Der Schweizer Arbeitgeber musste nicht zur Lohnfortzahlung gesetzlich gezwungen werden, er zahlt den Lohn in der Regel abhängig von der Betriebszugehörigkeit fort und sichert sich über die Kollektivverträge ab, Diese Kosten sind in der Schweiz Lohnnebenkosten. Das eigentlich soziale Verhaltender Schweizer Arbeitgeber wird vom deutschen Fiskus negativ ausgelegt und besteuert. Obwohl die Schweizer Krankentagegeld Versicherung eigentlich nur die Leistungen der in der BRD üblichen gesetzlichen Krankenversicherung (50% AG/50% AN) abdeckt. Um an das Geld zukommen verzichtet das Finanzamt auch auf einen Vergleich mit BRD Gegebenheiten, denn eigentlich kommt der grössere Leistungsanteil aus der gesetzlichen Krankenkasse im Fall der BRD, eigentlich dürfte nur der Prämienanteil für die über gesetzlichen Leistungen angerechnet werden. Die verstehen momentan nur Privat = Steuer zahlen. Da die Beiträge für diese Versicherung steigt dürfte das Ganze noch sehr emotional werden. Ich muss erstmal 100 Tage krank feiern um den ersten Tage steuerfrei zu erfreuen. Stichwort: Basler Skala. Ich kann mir das alles nicht mehr erklären, ich denke Pisa ist sicher kein Problem von Schülern an der Schule , sonder eher ein Problem unserer "sonderbaren" Gesetzgebung und der "Schikanierer" in unserer Administration. Eigentlich wollen Sie es mal wieder gerecht machen, aber wenn sich die Dummheit und die Arroganz zusammen tun, dann kommt halt Schei.... raus. Wobei mit Ihrer Dummheit und Arroganz kriegen Sie Ihre Taschen voll. Welches Anreizsystem da geschaffen wird, möchte ich nicht kommentieren.
Mit dem Finanzamt in Lörrach habe ich auch schon meine Erfahrungen gemach, die Zitieren da munter Schreiben des Finanzministeriums (was durchaus Gesetzescharakter hat), nehmen dazwischen relevante Texteile raus und fügen hinten ihre eigene Interpretation an.
Schreit richtig nach Rechtsbeugung, aber nach langer Recherche im Internet, kann man den Fach-Versagern dieser Behörde praktisch gar nichts. Inzwischen erscheinen nicht mal mehr die Namen auf dem Steuer-Bescheid.