Hallo, ich muss Einkommenssteuer vorauszahlen an 4 Terminen im Jahr und habe nun versucht alles auf einmal im voraus zu bezahlen auf einen Schlag, also lange bevor diese Termine waren. das Finanzamt hatte etwas dagegen unbd sagt ich darf nur die genaue Summe zu den festgesetzten Termninen ueberweisen, wegen Verwaltungsaufwand. Sie haben mir zurueckueberwiesen. Ist das die richtige Vorgehensweise. Paragraph 37 sagt mir nicht, ob nicht ein Mensch die Freiheit hat, schneller zu ueberweisen. Ueber Antwort wurde ich mich freuen.