Fohmarkt-Ebayverkauf Steuerermittlung
Ich möchte neue Ware auf dem Flohmarkt und Ebay verkaufen. Es ist mir klar, das ich das als Gewerbe anmelden muss.Was mir nicht klar ist, wie wird der Umsatz ermittelt, nachdem sich die Steuerhöhe richtet. Ich gebe dem Finanzamt meinen Einkauf an.Das ist klar. Aber bei Ebay oder auf dem Flohmarkt,weiß ich doch nie,was ich für dieses Teil,für einen Gewinn erziele. Wie wird Umsatz-und Mehrwertsteuer ermittelt.Oder müßte ich für jedes Teil,einen Bon ausgeben.Das stelle ich mir doch sehr schwierig vor. Weiß jemand darauf eine Antwort.
1 Antwort
Meines Wissens ist es nicht steuerpflichtig, solang du es nicht professionell machst. Soll heißen wenn du Produkt A 100 Mal anbietest dann musst du es schon anmelden. Aber wenn du einfach ein paar alte Sachen verkaufst, dann geht das völlig in Ordnung. Wenn es sehr wertvolle Sachen sind dann solltest du schauen wie lang du es schon besitzt. Alles was über ein Jahr in deinem Besitz ist (bewegliche Gegenstände) sind kein Spekulationsgegenstand mehr und damit steuerfrei wenn du sie privat verkaufst.
Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig. Ein gewerbsmäßiger Handel kann schon vorliegen, wenn wenige Artikel (nicht unbedingt die selben) regelmäßig verkauft werden. Wenn also die Fragestellerin schon selbst von einem Gewerbe ausgeht, würde ich das auch erstmal annehmen.