Liebe Experten,
ich war jahrelang in einer Stadt selbständig als Seminar-Anbieter tätig. Jetzt möchte ich in eine andere Stadt umziehen, meine alte Wohnung jedoch behalten und von nun an in beiden Städten meine Leistungen anbieten.
Ich möchte die Wohnungen in beiden Städten als offizielle Geschäftsadressen verwenden.
Welche Kosten der alten Wohnung kann ich steuerlich geltend machen und bis zu welcher Höhe?
Über kompetente Antworten oder nützliche Internet-Links würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Karsten