Ich unterstütze meinen Vater zukünftig finanziell - gibt es da eine Steuerentlastung für mich?

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Eventuell kämen außergewöhnliche Belastungen in der Einkommenssteuererklärung in Betracht.

Den Unterhalt für Angehörige in gerader Linie, also für Großeltern, Eltern, Kinder oder Enkel, kann man bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend machen.

Je nach Einkommen gibt es eine zumutbare Eigenbelastung in Prozent, die das Finanzamt berücksichtigt.

Wenn Du für Deinen Papa im Pflegeheim zahlst, kannst Du das vielleicht bei den Steuern geltend machen, wohl als außergewöhnliche Aufwendungen. Schreib es auf jeden Fall in die Steuererklärung rein.