Also wenn jemand z.B. wegen Fußpflege oder ähnlichem ins Haus kommt, und er behandelt dort 2 Personen, darf bzw. muss er dann beim Finanzamt die Anfahrtskosten wirklich 2 x angeben ??? Das Mädel möchte die Anfahrtskosten zweimal berechnen da angeblich dies vom Finanzamt so vorgeschrieben ist. Danke schon mal für die Anworten und liebe Grüße