Hallo!

Ich habe seit einiger Zeit ein Einzelunternehmen und nun wird eine UG gegründet. Einige Rechnungen habe ich bereits beglichen. Als Einzelunternehmen war ich von der Umsatzsteuer befreit. Alles geht nun in die UG über, weil es dort benötigt wird bzw. das Geschäft ist.

Kann ich die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen ? Wie lange Rückwirkend ?. Aktuell habe ich von meinem Anwalt eine Rechnung bekommen mit Firma XYZ UG(haftungsbeschränkt) i.G. und eine von einem Grafiker. Soll ich mir die von Grafiker neu ausstellen lassen auf die Firma XYZ UG(haftungsbeschränkt) i.G.