Haushaltsnahe Dienstleistung - nur Dienstleistungen im eigenen Haus?
Hallo - wie eng ist der Begriff "haushaltsnahe Dienstleistung" zu sehen? Wenn man z.B. Gardinen zum Waschen und Mangeln ausser Haus gibt und eine Rechnung erhält, kann man das steuerlich geltend machen? Ggf. unter einer anderen Position?
3 Antworten
Man mag es nicht glauben und ich wettere ja auch immer wieder dagegen, aber:
Wenn die Waschfrau zu dir in die Wohnung kommt, ist die Wäsche abziehbar. Bringst du sie außer Haus, dann nicht.
Per BMF und BFH inzwischen mehrfach durchgekaut und durchgeklagt.
Warum ich wettere? Das ist doch offensichtlich: Es kann doch keinen Unterschied machen, WO die Gardine gewaschen wird. Hier werden permanent die Begrife "Haus/Wohnung" und Haushalt durcheinandergeworfen. Ein Haus ist ein massives Stück aus Steinen oder so, innen hohl und begehbar. Ein Haushalt ist eine Wirtschaftsgemeinschaft.
Selbst wenn sich die Reinigung näher am Haus befinden würde als der Vorgarten (z.B. im Erdgeschoss des eigenen Hauses), würde diese Nähe ignoriert werden. Der Gärtner aber wäre absetzbar.
Ich mache weder dies noch das. Mein Ärger ist daher auch der Ärger eines Beraters, der diesen Unsinn nicht verstehen kann und mit dem Kopf wackelt ob der Regelungen.
Zu Deinem Beispiel: Nein, man kann bei der Gardinenreinigung keine haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen, wenn diese Außerhaus stattfindet. Ich hätte übrigens auch schreiben können: "Ja, Du kannst die Zahlungen steuerlich geltend machen, aber sie werden nicht anerkannt!". Wenn Dein Fernseher kaputt ist und im Haushalt repariert wird, dann kannst Du die Kosten als haushaltsnahe Handwerkerleistungen ansetzen. Aber nicht, wenn er im Laden repariert wird.
Zu Deiner Oberfrage: Nein, man kann auch Dienstleistungen in der Mietwohnung ansetzen.
Wie eng der Begriff zu sehen ist? Recht weit, denn man kann z. B. auch die Gartenpflege als Haus-, Wohnungseigentümer und Mieter ansetzen (also definitiv außerhalb des Haushalts) und auch die bei Deine Ferienwohnung oder der Studentenwohnung Deiner Kinder.
Nun zu Deiner letzten Frage nach der** anderen Position:** Als Gewerbetreibender kannst Du die Kosten für die Bürogardinenpflege als Betriebsausgaben geltend machen.
Details findest Du in diesem Link: http://kuerzer.de/BMFhndl
Aber nicht, wenn er im Laden repariert wird.
Und diesen Unsinn will niemand erkennen? Wo soll denn da die Logik sein?
außerhalb des Haushalts
Nein. Außerhalb des Hauses vielleicht, aber nicht außerhalb des Haushalts.
Als Gewerbetreibender kannst Du die Kosten für die Bürogardinenpflege als Betriebsausgaben geltend machen.
Ja. Aber nicht vollständig. Ich bin beispielsweise kein Gewerbetreibender. Wat nu?
Wir können jetzt auch noch die persönlichen Dienstleistungen, Werbungskosten, Nutzungserweiterungen und Neubauten durchnehmen und natürlich die Besonderheiten für Pflege-/Altenheimbewohner und Dienstwohnungenbewohner. Aber gerade wegen dieser vielen Details habe ich auf den Link verwiesen.
PS: Ist Dir schon aufgefallen, dass im § 35a EStG überhaupt keine Rede von jenen Dienstleistungen ist, die außerhalb der Mieterwohnung erbracht werden (für z. B. die Gartenanlage)? Die Mieter können diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung belasteten Aufwendungen nur auf der Grundlage des BMF-Schreibens (Tz 24) auch steuerlich ansetzen.
Informiere Dich anhand beigefügten Links. Ich meine, das müßte ansetzbar sein. Achte aber unbedingt auf bargeldlose Zahlung, ansonsten ist es nämlich Essig mit der Absetzbarkeit!
Eine halbbare Zahlung ginge auch. Aber das hab ich auch erst heute gelernt von Kollege LittleArrow.
Weder noch. Wir haben das Jahr 1959 hinter uns gelassen und können mit Bargeld zu einer Bank gehen und es dort auf ein Konto einzuzahlen.
Irre, oder?
Ich weiß schon, ein "zu" müssen wir abziehen, aber das macht ja Christian Neureuther eigentlich immer.
Das mit den Motten kann ich verstehen. Ich habe es mal mit Mottenkugeln probiert, aber nie eines von den Viechern getroffen.
Ich verstehe, dass Du wetterst.
Ich kann mit der bisherigen Regelung trotzdem sehr gut auskommen, da ich keine Gardinen zum Waschen gebe, sondern dies selber tue. Es ist aber schade, dass ich die Werkstattkosten für mein Auto nicht nach § 35a EStG durchbekomme, obwohl gerade bei Autowerkstätten auch Schwarzarbeitspotential begrenzt existiert.