Getrennte Veranlagung, nur für den Ehemann allein?

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Eheleute können jedes Jahr neu entscheiden, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden wollen. Für die getrennte Veranlagung brauchst Du die Mitwirkung Deiner Frau und deren Steuerunterlagen nicht.

Die getrennte Veranlagung kann (muss aber nicht) im Endergebnis aber zu einer insgesamt höheren Steuerbelastung führen.


Kastolom 
Beitragsersteller
 12.01.2012, 22:21

Für die getrennte Veranlagung brauchst Du die Mitwirkung Deiner Frau und deren Steuerunterlagen nicht.

Was heißt es konkret? Soll ich bei ausfüllen der Formularen ,quasi wie bei einer Einzelveranlagung vorgehen und die Felder wo es die Ehefrau betrifft einfach leer stehen lassen? (da ich ihre Unterlagen nich habe)

Und wenn es später eine Einkommensteuererklärung für die Ehefrau erstellt werden muss, dann müssen die Felder für den Mann leer sein???

Ich hatte bis jetz gedacht, dass ich sofort** für beide ausfüllen muss**, aber dann die getrennte wählen.

Tritur  12.01.2012, 23:54
@Kastolom

Zweimal ja. Trotzdem Du musst Du auf der ersten Seite des Mantelbogens die persönlichen Daten Deiner Frau angeben.

EnnoBecker  13.01.2012, 07:23
@Tritur

Warum muss er das?

BTW..... Wir haben schon Feststellungserklärungen gemacht mit 8 Beteiligten und das Formular 8mal an die Leute zur Unterschrift verschickt, so dass das FA am Ende 8 gleichlautende Bögen mit je einer Unterschrift hatte. Geht auch.