Kann man die Fahrt zu einer Hauptversammlung von den Steuern absetzen?
Als Aktieninhaber kann man an den Hauptversammlung der Unternehmen teilnehmen. Kann man dann die Fahrtkosten zu dieser Hauptversammlung als Werbungskosten geltend machen?
1 Antwort
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Ja oder Nein - es kommt darauf an.
Die Aufwendungen sind ja grundsätzlich Werbungskosten. Die sind aber nicht mehr abzugsfähig, wenn die Einkünfte der Abgeltungsteuer unterliegen.
Wird jedoch nicht abgeltend besteuert, so sind die WK natürlich wiederum abzugsfähig.
Wieviel % der Aktien muss man denn noch Mal halten, damit die Kapitalertragsteuer keine Abgeltungswirkung hat? 25% oder 1% und beruflich tätig?