Kann man die Fahrt zu einer Hauptversammlung von den Steuern absetzen?

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Ja oder Nein - es kommt darauf an.

Die Aufwendungen sind ja grundsätzlich Werbungskosten. Die sind aber nicht mehr abzugsfähig, wenn die Einkünfte der Abgeltungsteuer unterliegen.

Wird jedoch nicht abgeltend besteuert, so sind die WK natürlich wiederum abzugsfähig.


Meandor  23.02.2012, 18:17

Wieviel % der Aktien muss man denn noch Mal halten, damit die Kapitalertragsteuer keine Abgeltungswirkung hat? 25% oder 1% und beruflich tätig?