Guten Abend zusammen,
meine Frage ist folgende: Muss ich der Bank für Tagesgeldkonten, Bausparkonten, usw. extra einen Freistellungsauftrag erteilen oder habe ich abgesehen davon andere Freibeträge? Oder wird ohne Freistellungsauftrag jeder Cent ab dem ersten Euro versteuert?
Kann ich einen Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder erteilen oder geht das zb. nur zu Beginn des Kalenderjahres?
Danke für Eure Antworten!
Mfg, TimKi