Wie Kapitalerträge in EÜR verbuchen?
Mal angenommen eine GbR mit 2 Gesellschaftern hat 2011 im Namen der GbR ein Wertpapier Depot eröffnet. Am Jahresende hat man Kapitalertäge von 1000 Euro. Nun wurden davon 250 Euro Kapitalertragssteuer (25%) + 13,75 Soli (5,5%) direkt abgeführt. Mit welchen Konten (SKR03) muß nun in der EÜR gebucht werden? Und wie wird damit in der Einkommensteuererkl. der Gesellschafter umgegangen (Angabe der Erträge und Rückerstattung der Kapitalertragsteuer)?
2 Antworten
Die 1.000 Euro sind Betriebseinnahme. Die KapESt und der SolZ sind jeweils Privatentnahme.
Die Steuerabzugsbeträge sind in der einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellung zu erklären und werden dann den Gesellschaftern zugeordnet, und können bei diesen dann angerechnet werden.
Hast du schon jemals eine Überschussermittlung gesehen, auf der geschrieben stand "Gewinnermittlung nach §§ 8, 9 EStG"?
Ich nur meine eigenen. Meistens steht das da nicht drauf. Meistens steht da "Gewinnermittlung nach § 21 EStG". Als wenn § 21 eine Gewinnermittlungsvorschrift wäre....
Und wenn der Besitz umfangreich genug ist, warum soll man da nicht mit einem DATEV-Kontenrahmen buchen? Ich mache dies doch auch.
Also für diese GbR gibt man eine gesonderte und einheitliche Steuererklärung ab. Dort wird das Ergebnis dieser GbR eingetragen und auch die abgeführten KapESt und Soli. Das Finanzamt teilt diese Beträge dann nach angegebenen Maßstab von Amtswegen und trägt das in die entsprechende Einkommensteuererklärung. Diese Beträge werden dann beim Gesellschafter als Vorauszahlung zur Einkommensteuer berücksichtigt.
Aber natürlich kann man diese Beträge anteilig auch schon vorweg in seine ESt-Erklärung eintragen.
Konten: KapESt: #2213 Soli: #2216.
Ich kann nicht erkennen, dass es eine GbR ist, die Betriebsvermögen hält. Es kann sich ebensogut um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handeln.
Bereits eine Erbengemeinschaft, die gemeinschaftlich das geerbte Festgeld von Opa Hans verwaltet (anstatt sich auseinanderzusetzen), ist eine solche GbR.
Ansonsten aber richtig.