Wie Kapitalerträge in EÜR verbuchen?

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Die 1.000 Euro sind Betriebseinnahme. Die KapESt und der SolZ sind jeweils Privatentnahme.

Die Steuerabzugsbeträge sind in der einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellung zu erklären und werden dann den Gesellschaftern zugeordnet, und können bei diesen dann angerechnet werden.


ROBlNEK  04.06.2012, 14:39

sind Betriebseinnahme.

Ich kann nicht erkennen, dass es eine GbR ist, die Betriebsvermögen hält. Es kann sich ebensogut um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handeln.

Bereits eine Erbengemeinschaft, die gemeinschaftlich das geerbte Festgeld von Opa Hans verwaltet (anstatt sich auseinanderzusetzen), ist eine solche GbR.

Ansonsten aber richtig.

Meandor  05.06.2012, 12:40
@ROBlNEK

SKR 03 und "EÜR" deuten für mich daraufhin, dass die GbR gewerbliche Einkünfte erzielt, denn wenn es Überschusseinkünfte wären, müsste der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt werden.

Ansonsten aber richtig.

ROBlNEK  05.06.2012, 13:08
@Meandor

Hast du schon jemals eine Überschussermittlung gesehen, auf der geschrieben stand "Gewinnermittlung nach §§ 8, 9 EStG"?

Ich nur meine eigenen. Meistens steht das da nicht drauf. Meistens steht da "Gewinnermittlung nach § 21 EStG". Als wenn § 21 eine Gewinnermittlungsvorschrift wäre....

Und wenn der Besitz umfangreich genug ist, warum soll man da nicht mit einem DATEV-Kontenrahmen buchen? Ich mache dies doch auch.

Meandor  18.12.2013, 22:21
@ROBlNEK

Nach §§ 8 und 9 kann man keine Gewinnermittlung machen, denn die Vorschriften gelten nur für die Überschussermittlung.

Es gibt Datev Kontenrahmen für Überschussermittlungen?

Also für diese GbR gibt man eine gesonderte und einheitliche Steuererklärung ab. Dort wird das Ergebnis dieser GbR eingetragen und auch die abgeführten KapESt und Soli. Das Finanzamt teilt diese Beträge dann nach angegebenen Maßstab von Amtswegen und trägt das in die entsprechende Einkommensteuererklärung. Diese Beträge werden dann beim Gesellschafter als Vorauszahlung zur Einkommensteuer berücksichtigt.

Aber natürlich kann man diese Beträge anteilig auch schon vorweg in seine ESt-Erklärung eintragen.

Konten: KapESt: #2213 Soli: #2216.